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Ratgeber Heidekreis — kompakt und selbst erledigen

Wertermittlung selbst rechnen

Der Verkehrswert ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Drei Verfahren der ImmoWertV führen dorthin — getrennt rechnen, örtliche Faktoren aus dem Gutachterausschuss-Bericht einsetzen, am Ende gewichten und Abweichungen erklären. Grundsteuer, Erbschaftsteuer und Beleihungswert sind andere Begriffe mit anderen Formeln; dazu gibt es unten ein eigenes Kapitel.

Wertermittlung selbst rechnen

Der Schnelleinstieg

Kurz: Bodenwert, Vergleichspreise, Herstellungskosten und nachhaltiger Mietertrag getrennt rechnen. Die örtlichen Faktoren aus dem Grundstücksmarktbericht einsetzen. Was die drei Ergebnisse auseinanderzieht, begründen — nicht wegmitteln.

§ 6 ImmoWertV erlaubt Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren. In der Praxis rechnen Sie oft alle drei, wenn die Daten reichen, und legen Gewichte fest. Fehlt ein belastbarer Vergleichsfaktor, bleibt der Vergleichswert außen vor — Gewicht null, die übrigen Gewichte auf Summe 1 normieren.

VerfahrenKernfrageTypisch stark bei …
BodenwertWas ist das Grundstück wert?immer zuerst; unbebaut nur Boden
SachwertWas kostet vergleichbarer Neubau minus Alter?selbst genutztes EFH, seltene Objekte
ErtragswertWas bringt die Miete über die Restnutzungsdauer?Vermietung, ETW ohne SWF-Gewicht
VergleichswertWas zahlen Käufer für Vergleichsobjekte?ETW, Standardhäuser mit genug Verkäufen
    ↓
    2Sachwert: NHK × BGF × Index × Regionalfaktor × RND/GND + Boden
    ↓
    3Ertragswert: Miete − Bewirtschaftung, Boden verzinsen, kapitalisieren
    ↓
    4Vergleichswert: Faktor × Wohnfläche (nur mit Bericht)
    ↓
    5Gewichten, Widersprüche dokumentieren

    Vier Zahlen dürfen Sie nicht aus Portalen oder anderen Kreisen übernehmen: angepasster Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktor, Regionalfaktor. Sie stehen im Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses und in BORIS.NI. Online-Schätzungen sind Plausibilitätschecks, keine Eingaben — sonst verletzen Sie § 10 ImmoWertV (Modellkonformität).

    Arbeitsmittel: wertermittlung-rechenvorlage.xlsx mit gruppierten Eingaben, Euro- und m²-Formaten, Blättern Rechnung, Barwert, Beispiel und Daten-Checkliste. Die fiktiven Zahlen im Web-Rechenfall A unten ersetzen Sie durch Ihre Marktdaten, bevor Sie die Tabelle an Dritte schicken. Lesen Sie zuerst diesen Block, wenn Sie nur Orientierung brauchen. Für Formeln, Tabellen und Anlage 2/3 folgt die Wissensvertiefung. Rechenfälle B/C, Steuerwerte, Schrottimmobilien und historische Bausubstanz stehen unter Expertenwissen.

    Wenn Sachwert, Ertrag und Vergleich weit auseinanderliegen, ist das oft kein Rechenfehler, sondern ein Hinweis auf unterschiedliche Marktlogik: Der Vergleich spiegelt zuletzt gezahlte Preise, der Ertrag die Mietrendite, der Sachwert die Wiederherstellungskosten abzüglich Alter. Ihre Aufgabe ist nicht, einen Mittelwert zu „finden“, sondern jedes Verfahren mit sauberen Eingaben zu führen und die Gewichtung zu begründen — oder ein Verfahren auszuschließen, wenn die Daten fehlen. Ein einzelner Portal-Wert, der über allen drei liegt, ist meist ein schlechter Kompromiss aus unbekannten Annahmen.

    Kurz zu den häufigsten Stolpersteinen: Boden nicht mit einem Preis auf die gesamte Fläche legen (§ 41, Gartenland, Hinterland). Bewirtschaftung nicht schätzen, sondern Anlage 3 rechnen. Sachwertfaktor nur zusammen mit derselben GND und demselben NHK-Modell wie im Bericht. Damit sind Sie für den ersten Durchlauf mit der Excel-Datei und dem Rechenfall A unten gut gerüstet.

    Übergang von Kurzüberblick zur ausführlichen Wissensvertiefung

    Wissensvertiefung

    Schritt 0: Daten beschaffen, bevor Sie rechnen

    Legen Sie einen Ordner an: Stichtag, Adresse, Gemarkung, Flurstück, Baujahr, Wohnfläche, Brutto-Grundfläche, Fotos, Grundbuchauszug, Energieausweis. Vier Zahlen kommen nur aus dem örtlichen Modell und dürfen nicht aus Portalen oder anderen Kreisen stammen: Bodenrichtwert (angepasst), Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktor, Regionalfaktor. Den Bodenrichtwert lesen Sie in BORIS.NI für die Zone; jede Anpassung nach Größe, Zuschnitt und Erschließung steht in einer eigenen Zeile mit Faktor und einem Satz Begründung. Den Liegenschaftszinssatz, den Sachwertfaktor, den Regionalfaktor, Vergleichsfaktoren und oft den Baupreisindex finden Sie im Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses für den Heidekreis. Kaufpreise für den Vergleich bestellen Sie bei der Kaufpreissammlung des Ausschusses, nicht aus Anzeigen. Fehlt ein Pflichtwert, stoppen Sie die Rechnung an dieser Zelle und bestellen Sie die Auskunft. Ein geschätzter Wert ist kein Verfahrenswert.

    Checkliste Datenbeschaffung

    • Stichtag und Objektadresse festgehalten
    • Grundbuch, Flurstück, Gemarkung vorliegend
    • Wohnfläche und BGF getrennt ermittelt (Pläne oder Aufmaß)
    • BORIS-Abruf mit Datum; Anpassungszeilen vorbereitet
    • Marktbericht: Liegenschaftszins, Sachwertfaktor, Regionalfaktor, Vergleichsfaktor
    • Modernisierungsnachweise für Anlage 2 gesammelt
    • Keine Portal-Schätzung als Excel-Eingabe

    Online-Rechner, Sparkassen-Schätzungen und Formulare für die Erbschaftsteuer beantworten andere Fragen. Sie ersetzen die vier örtlichen Zahlen nicht. Wer eine Zahl aus einem Rechner übernimmt, übernimmt ein fremdes Modell und verletzt § 10 ImmoWertV, wenn er danach einen Sachwertfaktor aus dem Heidekreis ansetzt.

    Was Sie aus dem örtlichen Bericht in die Tabelle schreiben

    § 6 der Immobilienwertermittlungsverordnung lässt Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert zu. Bodenwert und Ertragswert können für sich stehen. § 10 verlangt, dass ein Vergleichsfaktor, ein Liegenschaftszinssatz oder ein Sachwertfaktor nur mit dem Modell benutzt wird, aus dem er stammt. Vier Zahlen dürfen Sie deshalb nicht aus einem anderen Kreis oder aus einem Online-Rechner übernehmen: Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktor, Regionalfaktor. Sie stehen im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für den Heidekreis und, für den Bodenrichtwert, in BORIS.NI. Die Rechenvorlage setzt sie als Eingaben — erfinden Sie sie nicht.

    Kostenlose Rechner ohne E-Mail, Sparkassen-Rechner und Portal-Schätzungen beantworten eine andere Frage: einen groben Korridor. Sie ersetzen die vier örtlichen Zahlen nicht. Wer eine Zahl aus so einem Rechner übernimmt, übernimmt ein fremdes Modell.

    Bodenwert, übergroße Fläche, Hinterland, Gartenland

    Der Bodenwert ist Fläche mal angepasster Bodenrichtwert, §§ 40 und 13 bis 16 ImmoWertV. Der Richtwert gilt für ein fiktives Grundstück mit einer im Bericht genannten Art und Größe. Weicht Ihr Grundstück davon ab, passen Sie an, § 26 Absatz 2, der für den Bodenwert entsprechend gilt. Ein übergroßes Grundstück wird nicht mit der vollen Richtwertfläche mal dem Baulandpreis gerechnet. § 41 sagt: Die selbständig nutzbare Teilfläche ist in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal getrennt zu bewerten. Hinterland, das nicht wie das Vorderland bebaubar ist, und Gartenland, das nur gärtnerisch nutzbar ist, bekommen einen eigenen Ansatz in Euro je Quadratmeter. Einen gesetzlichen Prozentsatz vom Bodenrichtwert gibt es nicht. Berichte aus Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg, die Gartenland mit 15 oder 25 Prozent ansetzen, gelten dort, nicht im Heidekreis. Den örtlichen Ansatz lesen Sie im Marktbericht. Fehlt er, leiten Sie ihn aus Verkäufen von Gartenland oder Hinterland ab und schreiben die Ableitung auf.

    FlächeWas sie istWelcher Preis
    Bauland im Rahmen der richtwerttypischen Größebebaubar wie das Richtwertgrundstückangepasster Bodenrichtwert
    Übergroße, selbständig nutzbare Flächeeigenes Baugrundstück oder eigene wirtschaftliche Einheiteigener Wert, in der Regel außerhalb des vorläufigen Verfahrenswerts, § 41
    Hinterlandnicht wie das Vorderland bebaubar, oft Zufahrt und Zuschnitt schlechtereigener €/m²-Ansatz, nicht der volle Richtwert
    Gartenlandhausnah, aber nicht Baulandeigener €/m²-Ansatz aus dem örtlichen Bericht

    Anpassung nach § 26 Absatz 2, Zahlenbeispiel (fiktiv): BORIS nennt für die Zone 120 €/m² bei einer richtwerttypischen Größe von 500 m². Ihr Grundstück hat 600 m² Bauland, aber nur 500 m² entsprechen dem Richtwertgrundstück. Die restlichen 100 m² sind nicht automatisch mit 120 €/m² zu multiplizieren; sie können Gartenland oder §-41-Fläche sein. Für die 500 m² gilt ein Zuschnittsfaktor 0,95, weil die Tiefe schlechter ist als im Richtwertgrundstück. Rechnung Baulandanteil: 500 × 120 × 0,95 = 57.000 €. Das sind 5.000 € weniger als 500 × 120 ohne Anpassung. Jede Anpassung steht in einer Zeile: Bezeichnung, Faktor, ein Satz Begründung. Ohne Zeile ist der Faktor 1,00 und Sie müssen erklären, warum keine Abweichung vorliegt.

    Vergleichswert

    §§ 24 bis 26. Sie brauchen Kaufpreise oder einen vom Gutachterausschuss abgeleiteten Vergleichsfaktor, der zu demselben Modell gehört. Der Vergleichspreis wird auf den Stichtag und auf die Merkmale Ihres Objekts umgerechnet. Ein einzelner Nachbarverkauf ist kein Verfahren. Ein Median aus zu wenigen Fällen auch nicht: der Bericht sagt, ab welcher Fallzahl der Ausschuss überhaupt einen Faktor ausweist.

    Für eine Eigentumswohnung ist der Vergleichswert oft das führende Verfahren, wenn genug Verkäufe da sind. Für ein Einfamilienhaus im Außenbereich fehlen die Fälle häufig. Dann bleibt das Verfahren aus der Gewichtung draußen, das Gewicht wird null, und Sie schreiben den Grund dazu.

    Sachwert

    ↓
    2× Baupreisindex (Stichtag / 100)
    ↓
    3× Regionalfaktor × RND/GND (§ 38 oder Anlage 2)
    ↓
    4+ Außenanlagen + Boden → vorläufiger Sachwert
    ↓
    5× Sachwertfaktor + boG
    1. Normalherstellungskosten 2010 nach Anlage 4, in Euro je Quadratmeter Brutto-Grundfläche, für die passende Gebäudeart und Standardstufe. Die Brutto-Grundfläche ist nicht die Wohnfläche.
    2. Mal Baupreisindex, um den Stand 2010 auf den Stichtag zu bringen. Der Faktor ist Index des Stichtags geteilt durch 100, weil die NHK 2010 auf Index 100 bezogen sind. Den Indexstand entnehmen Sie der vom Gutachterausschuss genannten Quelle, nicht einem alten Exposé.
    3. Mal Regionalfaktor, wenn der Ausschuss einen ableitet. Sonst 1,00 und der Hinweis, dass keiner vorlag.
    4. Mal Alterswertminderungsfaktor. § 38 setzt ihn linear: Restnutzungsdauer geteilt durch Gesamtnutzungsdauer.
    5. Plus Zeitwert der Außenanlagen und der besonderen Bauteile.
    6. Plus Bodenwert. Das ist der vorläufige Sachwert.
    7. Mal Sachwertfaktor, nur wenn er zum selben Modell gehört. Sonst 1,00 und begründen.
    8. Plus oder minus besondere objektspezifische Merkmale.

    NHK 2010 aus Anlage 4 wählen, ohne eine Heidekreis-Zahl zu erfinden

    §§ 35 bis 39. Die Kette, in dieser Reihenfolge:

    Anlage 1 zu § 12 Absatz 5 setzt die Gesamtnutzungsdauer eines freistehenden Ein- oder Zweifamilienhauses, eines Doppelhauses und eines Reihenhauses auf 80 Jahre. Ein Mehrfamilienhaus ebenfalls 80 Jahre. Ein Geschäftshaus 60 Jahre. Quelle: Anlage 1 ImmoWertV, Fundstelle BGBl. I 2021, 2819. Die Restnutzungsdauer ist Gesamtnutzungsdauer minus Alter, solange keine Modernisierung etwas anderes verlangt. Anlage 2 verschiebt die Restnutzungsdauer nach dem Modernisierungsgrad. Die Punkte a, b und c dieser Anlage setzen Sie aus dem Verordnungstext ein, nicht aus dem Gedächtnis. Liegt keine Modernisierung vor, bleibt es bei Gesamtnutzungsdauer minus Alter, höchstens die Gesamtnutzungsdauer. Gewöhnlicher Verschleiß steckt schon im Alterswertminderungsfaktor. Ihn als besonderes Merkmal noch einmal abzuziehen, zählt ihn doppelt.

    Öffnen Sie Anlage 4 der ImmoWertV auf gesetze-im-internet.de. Teil II listet Kennwerte je Gebäudeart und Standardstufe. Für ein freistehendes Einfamilienhaus wählen Sie die Zeile zur Gebäudeart, dann die Standardstufe (üblich 3 oder 4, abhängig von Ausstattung und Bauweise). Der Kennwert gilt je Quadratmeter Brutto-Grundfläche nach DIN 277. Korrekturfaktoren aus Anlage 4 I (z. B. Zweifamilienhaus 1,05) multiplizieren Sie auf den Kennwert, bevor Sie mit der BGF multiplizieren. Der Baupreisindex kommt als Faktor Indexstand/100, Basis 2010 = 100, aus der vom Gutachterausschuss genannten Reihe. Regionalfaktor und Sachwertfaktor sind wieder nur aus demselben Modell. Im Rechenfall unten steht 900 €/m² als Annahme für die Standardstufe — Sie ersetzen diese Zelle durch den Kennwert aus Anlage 4 für Ihr Haus. Die BGF selbst ermitteln Sie im nächsten Abschnitt.

    Bruttogrundfläche berechnen (DIN 277)

    Die NHK gelten je Quadratmeter Bruttogrundfläche (BGF), nicht je Wohnfläche. Die BGF ist die Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse, gemessen an den Außenkanten der tragenden Außenwände. Jede Ebene einzeln aufzeichnen, dann addieren — das ist Ihre Kontrollrechnung zur Excel-Zelle „BGF“.

    ↓
    2Keller nur zählen, wenn nutzbar und beheizt (DIN 277)
    ↓
    3Dachgeschoss: volle Höhe nur ab nutzbarer Raumhöhe (DIN 277)
    ↓
    4Offene Balkone/Loggien abziehen — nicht zur BGF
    ↓
    5Summe = BGF für NHK × Kennwert
    FlächeBGF (Sachwert)Wohnfläche (Vergleich, Exposé)
    Außenmaßja, wandstarknein, innen nach WoFlV
    Treppenhaus, Wändein Außenmaß enthaltenanteilig abgezogen
    Balkonin der Regel neinoft zur Hälfte oder gar nicht
    DachschrägeRegeln DIN 277 (Höhe)Regeln WoFlV (Höhe)

    Mini-Beispiel (fiktiv): Erdgeschoss Außenmaß 10,0 m × 8,0 m = 80 m². Obergeschoss gleich 80 m². Dachgeschoss mit ausgebautem Wohnraum 10,0 m × 6,0 m = 60 m². BGF = 80 + 80 + 60 = 220 m² — wie in Rechenfall A. Die Wohnfläche kann gleichzeitig 140 m² sein; beide Zahlen sind richtig, sie messen verschiedenes. Für Exposé und Vergleichswert: Wohnfläche nach Unterlagen (WoFlV). Für den Sachwert: BGF nach Plänen oder Aufmaß.

    Anlage 2: Restnutzungsdauer bei Modernisierung

    Ohne Modernisierung: Restnutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer minus Alter, höchstens die GND. Mit Modernisierung: Modernisierungspunkte nach Tabelle 1 (Dach bis 4 Punkte, Außenwanddämmung bis 4, Fenster 2, Leitungen 2, Heizung 2, Bad 2, Innenausbau 2, Grundriss 2, Summe höchstens 20). Für 8 Punkte (Beispiel: Heizung 2018 mit 2, Fenster 2015 mit 2, Bad 2016 mit 2, Leitungen 2010 mit 2) gilt aus Tabelle 3: a = 0,5000, b = 1,1000, c = 1,0000, Formel erst ab relativem Alter 20 %. Relatives Alter = Alter / GND × 100. Haus Baujahr 1988, Stichtag 2026: Alter 38, GND 80, relatives Alter 47,5 %. Das liegt über 20 %, also nicht RND = GND − Alter.

    Formel: RND = a × Alter² / GND − b × Alter + c × GND. Einsetzen: 0,5 × 38² / 80 − 1,1 × 38 + 1,0 × 80 = 0,5 × 18,05 − 41,8 + 80 = 9,025 − 41,8 + 80 = 47,225 Jahre. Deckelung: maximal 70 % der GND, hier 56 Jahre; 47,225 bleibt. Alterswertminderung dann 47,225/80 statt 42/80 — der Gebäudeanteil im Sachwert steigt. Kernsanierung: Baujahr kann auf das Sanierungsjahr gesetzt werden, RND bis 90 % der GND. Quelle Tabelle 3: Anlage 2 ImmoWertV, BGBl. I 2021, 2820–2821.

    Anlage 3: Bewirtschaftungskosten für den Ertragswert

    Für Wohnnutzung gelten für 2021 (Anlage 3 I): Verwaltung 298 € je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Instandhaltung 11,70 € je m² Wohnfläche wenn Mieter Schönheitsreparaturen tragen, Mietausfallwagnis 2 % des marktüblich erzielbaren Rohertrags. Für Stichtage nach 2021 multiplizieren Sie Verwaltung und Instandhaltung mit dem VPI-Faktor aus Anlage 3 III: Verbraucherpreisindex Oktober des Jahres vor dem Stichtag geteilt durch Index Oktober 2001. Den Index entnehmen Sie dem Statistischen Bundesamt; diese Seite rechnet zur Demonstration der Formel mit den **unveränderten Beträgen von 2021** und setzt den VPI-Faktor in der Rechenvorlage auf 1,00, bis Sie den echten Faktor eintragen.

    Nachrechnung für Fall A (fiktiv): Wohnfläche 140 m², Rohertrag 15.120 €/Jahr. Verwaltung 298 €. Instandhaltung 11,70 × 140 = 1.638 €. Mietausfall 0,02 × 15.120 = 302,40 €. Summe Bewirtschaftung = 298 + 1.638 + 302,40 = 2.238,40 €. Reinertrag = 15.120 − 2.238,40 = 12.881,60 €. Das ersetzt jede pauschale „3.500 € Bewirtschaftung“ in einer Schätzung.

    Ertragswert

    § 28 beschreibt das allgemeine Ertragswertverfahren. Rohertrag ist die nachhaltig erzielbare ortsübliche Miete, nicht zwingend der Vertrag, den ein Verwandter zahlt. Davon gehen die Bewirtschaftungskosten ab, modellkonform nach § 32 und Anlage 3. Der Reinertrag abzüglich der Bodenwertverzinsung ist der Reinertrag der baulichen Anlagen. Den kapitalisieren Sie mit dem Barwertfaktor über die Restnutzungsdauer. Dazu kommt der Bodenwert.

    Barwertfaktor = ((1 + p) hoch n − 1) / ((1 + p) hoch n × p). p ist der Liegenschaftszinssatz als Dezimalzahl, n die Restnutzungsdauer in Jahren. Bei 2,5 Prozent und 42 Jahren ist der Faktor 25,8206. Gerechnet: 1,025 hoch 42 = 2,821, Zähler 1,821, Nenner 2,821 × 0,025 = 0,07053, Quotient 25,8206.

    p \ n2030405060
    1 %18,04625,80832,83539,19644,955
    2 %16,35122,39627,35531,42434,761
    2,5 %15,58920,93025,10328,36230,909
    3 %14,87719,60023,11525,73027,676
    4 %13,59017,29219,79321,48222,623
    5 %12,46215,37217,15918,25618,929

    Die Tabelle ist die Rentenbarwertformel, keine Liegenschaftszinstabelle des Heidekreises. Den Zinssatz selbst veröffentlicht der Gutachterausschuss, getrennt nach Objektart. Ein Zinssatz aus Hamburg, München oder aus einem Bewertungsgesetz-Rechner gehört nicht in diese Zelle. Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlung ist nicht das Ertragswertverfahren der Unternehmensbewertung. Wer nach „Ertragswertverfahren Formel“ sucht, findet beide. Für ein Haus gilt § 28 ImmoWertV, nicht der Unternehmenswert.

    § 10 Modellkonformität

    Der Sachwertfaktor ist kein allgemeiner Marktzuschlag. Er ist das Verhältnis von Kaufpreis zu rechnerischem Sachwert in einem festgelegten Modell. Wenn der Gutachterausschuss seine Faktoren mit einer Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren ableitet und Sie mit 80 Jahren aus Anlage 1 rechnen, ist der Gebäudewert systematisch zu hoch und der Faktor passt nicht mehr — allein dieser Punkt kann fünfstellige Euro bewegen. Lesen Sie im Marktbericht die Modellbeschreibung: GND, NHK-Bezug, Indexstand, Bewirtschaftungskostenmodell. Tragen Sie dieselbe GND in Ihre Rechnung ein und dokumentieren Sie die Quelle. Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfaktor gelten mit derselben Logik: nur aus dem Modell, aus dem sie stammen. Mischen Sie NHK aus Anlage 4 mit einem Sachwertfaktor, der auf einem anderen NHK-Stand abgeleitet wurde, ist das Ergebnis nicht modellkonform.

    Bei Eigentumswohnungen rechnen Sie den Sachwert oft aus und gewichten ihn mit 0 %. Ertragswert und Vergleichswert teilen sich 50/50, wenn ein belastbarer Vergleichsfaktor da ist; ohne ihn trägt der Ertragswert 100 %. Das ist keine Willkür, sondern folgt daraus, dass veröffentlichte Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser abgeleitet sind.

    Gewichtung und Liquidationswert

    Liegen alle drei Werte vor und sagt der Marktbericht nichts anderes, ist ein nachvollziehbarer Ausgang für ein selbst genutztes Einfamilienhaus: Sachwert 0,45, Ertragswert 0,30, Vergleichswert 0,25. Eine Eigentumswohnung trägt den Sachwert in der Regel mit Gewicht null. Mit einem belastbaren Vergleichsfaktor teilen sich Ertragswert und Vergleichswert je zur Hälfte. Ohne ihn trägt der Ertragswert das Ergebnis allein. Das sind Arbeitsgewichte, keine Verordnungssätze. Weicht ein Verfahren ab, weil die Daten dünn sind, ändern Sie das Gewicht und schreiben den Satz dazu.

    Den Liquidationswert bei Abriss und Schrottimmobilien behandelt das Kapitel Schrottimmobilien und Untergrenze unter Expertenwissen.

    Rechenfall A — einfaches Grundstück, keine Modernisierung (fiktiv, kein Heidekreis-Markt)

    Einfamilienhaus, Baujahr 1988, Stichtag 2026, Alter 38, GND 80, RND 42 ohne Modernisierung. Wohnfläche 140 m², BGF 220 m². Bauland 600 m² × 120 € = 72.000 €; Gartenland 300 m² × 30 € (Annahme) = 9.000 €; Bodenwert 81.000 €. NHK 900 €/m² × 220 × 1,90 = 376.200 €; × 42/80 = 197.505 € Gebäude; + 15.000 € Außenanlagen + 81.000 € Boden = vorläufiger Sachwert 293.505 €; Sachwertfaktor 1,00 → Sachwert 293.505 €. Rohertrag 15.120 €; Bewirtschaftung nach Anlage 3 (2021-Basis) 2.238,40 €; Reinertrag 12.881,60 €; Bodenverzinsung 2.025 €; Reinertrag Anlagen 10.856,60 €; × Barwert 25,8206 = 280.337 €; + 81.000 € Boden = Ertragswert 361.337 €. Vergleich 2.800 €/m² × 140 = 392.000 €. Gewichtet 0,45 / 0,30 / 0,25 → 132.077 + 108.401 + 98.000 = 338.478 €.

    SchrittRechnungErgebnis
    Bodenwert72.000 + 9.00081.000 €
    Herstellungskosten900 × 220 × 1,90376.200 €
    Gebäude nach Alter376.200 × 42/80197.505 €
    Sachwert197.505 + 15.000 + 81.000293.505 €
    Bewirtschaftung298 + 11,70×140 + 2 %×15.120 (Anlage 3 I, 2021)2.238,40 €
    Ertragswert10.856,60 × 25,8206 + 81.000361.337 €
    Vergleichswert2.800 × 140392.000 €
    Gewichtet0,45×293.505 + 0,30×361.337 + 0,25×392.000338.478 €

    Formeln und Eingabefelder: wertermittlung-rechenvorlage.xlsx (Eingaben, Rechnung, Barwert, Beispiel, Daten-Checkliste).

    Expertenwissen

    Verkehrswert und andere Werte — Überblick

    Im Alltag fallen viele „Werte“ an. Nur der Verkehrswert nach ImmoWertV ist der Marktpreis für Kauf und Verkauf. Grundsteuer, Erbschaftsteuer und Kreditbesicherung nutzen andere Gesetze und oft niedrigere oder vorsichtigere Zahlen. Die folgenden Kapitel erklären die Logik — ohne Ihre örtlichen Steuer- oder Bankwerte zu erfinden.

    Grundsteuerwert — Berechnung und Abgrenzung

    Seit der Grundsteuerreform gilt für die laufende Grundsteuer ein neuer Grundsteuerwert nach dem Grundsteuergesetz (GroStG) in der Fassung ab 2025. Er beantwortet: „Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer?“ — nicht: „Was bekomme ich beim Verkauf?“ Der Grundsteuerwert setzt sich aus einem Bodenwertanteil und einem Gebäudewertanteil zusammen, die das Finanzamt nach bundes- und landesrechtlichen Vorgaben ermittelt. Boden wird mit Fläche und einem steuerlichen Bodenfaktor bewertet; Gebäude mit Fläche, Bauart und einem Gebäudefaktor (Ausstattung, Baujahr-Klasse). Daraus entsteht der Grundsteuerwert in Euro. Die tatsächliche Jahreszahl ist dann: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Den Hebesatz legt die Kommune fest — er steht nicht in Ihrer Verkehrswert-Rechnung.

    Was Sie selbst tun können: Den Bescheid zum Grundsteuerwert lesen (Mitteilung des Finanzamts). Flächen und Faktoren prüfen — Wohnfläche/Baujahr falsch im Steuerblatt verzerrt den Wert. Was Sie nicht tun sollten: Den Grundsteuerwert in die Verkehrswert-Excel als „Marktpreis“ übernehmen oder umgekehrt den gewichteten Verkehrswert als Grundsteuerwert angeben. Die Umstellung 2025 bedeutet: Viele Eigentümer sehen neue Werte und neue Jahresbeträge. Das ist kein Indikator dafür, dass sich der Verkaufspreis um denselben Prozentsatz bewegt hat. Für Verkauf und Kauf bleiben ImmoWertV und Gutachterausschuss maßgeblich.

    Grundbesitzwert — Erbschaft, Schenkung, BewG

    Bei Erbschaft und Schenkung besteuert das Finanzamt nicht den Verkehrswert nach § 194 BauGB, sondern den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Die Frage lautet: „Welcher gemeine Wert gehört zum Nachlass bzw. zur Schenkung?“ — wieder eine andere Methode als Ihre ImmoWertV-Tabelle. Typischer Ablauf: Das Finanzamt wendet die im BewG vorgesehenen Wertermittlungsgrundsätze an (in der Praxis oft vereinfachte Verfahren oder Vorgaben der Finanzverwaltung, abhängig vom Stichtag und Objekt). Ergebnis ist ein Einheitswert bzw. der für die Steuer maßgebliche Grundbesitzwert, auf den der persönliche Steuersatz und Freibeträge angewendet werden. Der kann über oder unter Ihrem Verkehrswert liegen — ohne dass einer von beiden „falsch“ im anderen System wäre.

    ↓
    2Grundbesitzwert: BewG, Finanzamt, Erbschaft/Schenkung
    ↓
    3Zwei Tabellen, zwei Zwecke — nicht mischen

    Bei Steuerfragen zu Erbe oder Schenkung geht es oft um den Grundbesitzwert, nicht um Ihren gewichteten Verkehrswert. Ihre gewichtete Verkehrswert-Rechnung ist trotzdem nützlich: Sie zeigt dem Erben oder Schenker den Marktpreis für eine spätere Veräußerung; sie ersetzt aber nicht das Steuerformular. Fristen, Freibeträge und Verfahren stehen auf Besondere Lagen. Steuerberatung gehört zum Finanzamt oder Steuerberater, nicht in die NHK-Zeile. Einwand aus der Praxis: „Das Finanzamt hat 280.000 € angesetzt, meine Rechnung zeigt 338.000 €.“ — Prüfen Sie, ob das FA BewG-Methodik nutzt, ob Abschläge (z. B. Verwaltungsaufwand bei vermieteten Objekten) greifen und ob der Stichtag abweicht. Den Verkaufspreis rechtfertigen Sie mit Verkehrswert und Vergleichskäufen, nicht mit dem Erbschaftsbescheid.

    Beleihungswert — Bank, BelWertV, Finanzierung

    Die Bank fragt nicht „Was zahlt ein Käufer heute?“, sondern „Wie viel Sicherheit ist langfristig tragfähig?“ Dafür nutzt sie den Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Er ist bewusst vorsichtig kalkuliert: nachhaltige Mieten und Kosten, keine Spekulationspreise, oft Abschläge gegenüber dem Verkehrswert. Grob: Ähnliche Bausteine wie im Ertragswert (Miete, Bewirtschaftung, Boden, Restnutzung), aber mit banküblichen Annahmen und Sicherheitsabschlägen. Der Beleihungswert liegt häufig unter dem Verkehrswert — deshalb reicht „ich habe 350.000 € Verkehrswert“ nicht automatisch für 350.000 € Kredit. Die Bank beleiht nur einen Prozentsatz des Beleihungswerts (Beleihungsgrenze), abhängig von Objektart, Einkommen und Eigenkapital.

    Für Käufer: Rechnen Sie die Finanzierung mit dem Beleihungswert, den die Bank mitteilt — nicht mit Ihrer ImmoWertV-Tabelle allein. Für Verkäufer: Ein hoher Angebotspreis erhöht den Beleihungswert der Bank nicht mit. Für Selbstrechner: Eine vollständige BelWertV-Rechnung ist Aufgabe des Bankgutachters; diese Seite bereitet Sie vor, indem Sie Verkehrswert und Ertrag sauber dokumentieren. Verwandt: Immobilie kaufen (Finanzierung), Vor dem Kauf (Gegenprüfung).

    Historische Gebäude (19./frühes 20. Jahrhundert)

    Altbauten aus dem vorletzten Jahrhundert haben oft eine hohe Gesamtnutzungsdauer (GND) nach Anlage 1, aber eine kurze verbleibende Restnutzungsdauer (RND), wenn kaum modernisiert wurde. Linear: RND = GND − Alter, gedeckelt auf die GND. Denkmalschutz erhöht den Wert nicht automatisch; er kann Modernisierung einschränken und die wirtschaftliche Nutzung verändern. Bei nennenswerter Modernisierung verschiebt Anlage 2 die RND über Punkte und die Formel mit a, b, c — nicht pauschal „fiktiv 30 Jahre“. Kernsanierung kann das Baujahr auf das Sanierungsjahr legen (RND bis 90 % der GND). Ohne Nachweise bleiben Sie bei GND − Alter; das drückt den Sachwert und verkürzt die Kapitalisierung im Ertragswert. Dokumentieren Sie, warum Sie linear bleiben oder Anlage 2 anwenden.

    Schrottimmobilien, Abriss und Liquidationswert

    Eine „Schrottimmobilie“ ist wirtschaftlich ein Fall, in dem die Bausubstanz keinen positiven Beitrag mehr leistet oder der Abriss die beste Verwendung ist. Dann ist der Verkehrswert nicht „Sachwert plus Hoffnung“, sondern die Bodenperspektive minus Kosten: Liquidationswert nach § 8 Abs. 3 und § 43 ImmoWertV (Bodenwert abzüglich Freilegung, soweit sachgerecht). Im Sachwertverfahren können negative besondere objektspezifische Merkmale (boG) den Gebäudewert auf null oder nahe null drücken — ohne den Bodenwert zu ersetzen. Wer nur den Bodenrichtwert auf die ganze Fläche multipliziert, übersieht Freilegung, Altlasten und Entsorgung. Umgekehrt: Ein sanierungsbedürftiges Haus mit tragfähiger Substanz ist nicht automatisch Schrott; dann rechnen Sie Sachwert und Ertrag mit hohen Instandhaltungsannahmen oder boG, nicht nur Boden.

    ↓ nein
    →Liquidationswert: Boden − Abriss/Freilegung
    ↓ ja
    →Verfahrenswert mit boG, RND, ggf. Anlage 2

    Rechenfall B — § 41 Bodenzerlegung (fiktiv)

    Dasselbe Haus, aber die Fläche wird zerlegt: 500 m² Bauland mit Richtwert 120 € und Zuschnittsfaktor 0,95 → 57.000 €. 100 m² überschüssige, selbständig nutzbare Baulandfläche × 80 €/m² (eigene Ableitung, kein Gesetzessatz) → 8.000 €. 200 m² Hinterland × 45 €/m² → 9.000 €. 300 m² Gartenland × 30 €/m² → 9.000 €. Bodenwert gesamt 83.000 € statt 81.000 €. Nur die Bodenzeile und die Bodenverzinsung im Ertragswert ändern sich; Gebäude bleiben gleich. Neue Bodenverzinsung 2.075 €; Reinertrag Anlagen 10.806,60 €; Ertragswert ≈ 360.040 €. Gewichtetes Ergebnis steigt auf etwa 338.900 €. Der Punkt: Wer 900 m² mit 120 €/m² durchmultipliziert, überschätzt den Bodenanteil und damit Ertrag und Vergleich, wenn der Markt den Überschuss und das Hinterland niedriger bewertet.

    Rechenfall C — dieselbe Modernisierung wie oben (Anlage 2)

    Einwand 1: Der Portal-Rechner zeigt 380.000 €

    Der Rechner kennt weder Ihre BGF noch Ihre Modernisierung noch den Zuschnitt. Er liefert eine Spanne aus wenigen Feldern. Nutzen Sie ihn als äußeren Rahmen: Liegt 380.000 € über Ihrem gewichteten 338.478 €, prüfen Sie, ob der Rechner den Boden mit vollem Richtwert auf die gesamte Fläche legt oder eine zu hohe Miete annimmt. Passen Sie Ihre Zeilen an, nicht Ihr Bauchgefühl.

    Einwand 2: Das Finanzamt will einen anderen Wert

    Erbschaft- und Schenkungsteuer nutzen den Grundbesitzwert nach Bewertungsgesetz. Der kann vom Verkehrswert abweichen. Hier geht es um § 194 BauGB für Kauf und Verkauf. Steuerliche Werte in die Verkehrswert-Tabelle zu schreiben, vermischt Verfahren. Für die Steuer gelten die Bescheide und Formulare des Finanzamts; für den Preis am Markt die Käufe und der Gutachterausschuss.

    Einwand 3: Es gibt keinen Vergleichsfaktor im Bericht

    Setzen Sie das Gewicht des Vergleichswerts auf 0 und normieren Sie die übrigen Gewichte auf Summe 1: (0,45×293.505 + 0,30×361.337) / 0,75 = 320.638 € bei Fall A. Wer 392.000 € trotzdem mit 0,25 gewichtet, ohne Faktor, behauptet einen Vergleich, den der Bericht nicht stützt.

    Einwand 4: Sachwertfaktor 1,05, aber ich rechne mit GND 80

    Der Faktor stammt aus einem Modell mit dokumentierter GND — oft 70 Jahre bei älteren Berichten. Mit 80 Jahren und 1,05 multiplizieren Sie den Fehler. Lesen Sie die Modellbeschreibung, setzen Sie dieselbe GND, oder leiten Sie den Faktor nicht ab.

    Fall A Zeile für Zeile — warum die Reihenfolge zwingend ist

    Sie beginnen mit dem Boden, weil Ertragswert und Sachwert ihn später brauchen. Erst wenn Bauland, Gartenland und eventuelle §-41-Flächen in Euro stehen, dürfen Sie den Sachwert „vorläufig“ nennen. Die Herstellungskosten 2010 sind ein Zwischenwert: Kennwert mal BGF mal Index. Erst der Alterswertminderungsfaktor macht aus Neubaukosten einen Gebäudewert heute. Wer den Index vergisst, unterschätzt Neubauten nach 2010 massiv. Wer die BGF mit der Wohnfläche verwechselt, verzerrt das Gebäude — in Fall A wären 140 m² statt 220 m² ein Gebäude fast halb so teuer in der Kostenrechnung. Der Ertragswert hängt an der marktüblichen Miete, nicht an der Ist-Miete eines Verwandten. Deshalb steht 9 €/m² als Annahme im Text; Sie ersetzen sie durch Mietspiegel, Vergleichsmieten oder den Bericht. Die Bewirtschaftung 2.238,40 € ist kleiner als viele Schätzungen, weil Anlage 3 keine pauschale „3.500 €“ kennt. Jeder Euro weniger Bewirtschaftung erhöht den Ertragswert — deshalb ist die Anlage-3-Rechnung der ehrliche Weg, nicht der bequeme. Die Bodenverzinsung zieht vom Reinertrag den Teil ab, der dem Boden als Kapitalanlage zusteht. Kapitalisieren Sie nur den Rest der Anlagen mit dem Barwertfaktor. Addieren Sie den Bodenwert am Ende wieder, weil der Boden nicht „verbraucht“ wird wie die RND der Bausubstanz. Der Vergleichswert multipliziert einen Faktor aus dem Marktbericht mit der Wohnfläche — nicht mit der BGF. Gewichten Sie erst, wenn alle drei Verfahren sauber sind. Ein schlechter Vergleichswert darf das Ergebnis nicht nach oben ziehen, nur weil er hoch ist.

    Fall B als Tabelle — Bodenzeilen getrennt

    FlächeAnsatzWert
    500 m² Bauland × 120 € × 0,95Zuschnitt schlechter als Richtwertgrundstück57.000 €
    100 m² Überschuss Bauland × 80 €§ 41, eigene Ableitung8.000 €
    200 m² Hinterland × 45 €nicht voller Richtwert9.000 €
    300 m² Gartenland × 30 €Annahme9.000 €
    Summe Boden83.000 €

    Verglichen mit Fall A (81.000 € Boden) sind das 2.000 € mehr Boden. Die Bodenverzinsung steigt um 50 €/Jahr bei 2,5 %; der Ertragswert bewegt sich um wenige tausend Euro, der Sachwert um 2.000 € am Ende der Kette. Wer nur den Vergleichswert sieht, übersieht, dass ein falscher Boden alle drei Verfahren kippt.

    Unbebautes Grundstück — nur Bodenwertverfahren

    Ohne Gebäude entfallen Sachwert, Ertrag und RND. Marktwert = Bodenrichtwert × Fläche × Anpassungsfaktoren plus besondere objektspezifische Merkmale, § 40. Die Rechenvorlage lässt Gebäudefelder leer; Sie rechnen nur die Bodenzeilen und boG. Ein Abrissgrundstück mit Freilegungskosten kann den Liquidationswert nach § 8 Abs. 3 und § 43 unter den Bodenwert drücken — das ist die Untergrenze, wenn Abreißen die beste Nutzung ist.

    Bandbreite und Angebotspreis

    Der gewichtete Verfahrenswert ist nicht automatisch der Anzeigenpreis. Viele Verkäufer setzen einen Aufschlag, weil Angebote über dem späteren Kaufpreis liegen. Als Arbeitsdisziplin können Sie eine Bandbreite von etwa 5 % und einen Angebotsaufschlag von ebenfalls etwa 5 % notieren — keine Gesetzeswerte, sondern Schutz vor dem „Bauchgefühl“ in der Besichtigung. Bei Fall A 338.478 € und 5 % Aufschlag wären das 355.402 € Angebot, gerundet 355.000 €. Die Untergrenze legen Sie selbst fest, etwa 2 % unter dem Verfahrenswert, und halten sie im Gespräch ein.

    Eigene Vergleichstabelle — fünf Käufe reichen nicht für ein Gesetz, aber für Ihren Kopf

    Legen Sie eine Tabelle an: Ort, Wohnfläche, Grundstück, Baujahr, Kaufpreis, Datum, ein Satz Zustand. Bereinigen Sie um Garage, Einbauküche und persönliche Verhältnisse, soweit Sie es aus dem Vertrag wissen. Teilen Sie den Kaufpreis durch die Wohnfläche — das ist noch kein Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses, aber ein Plausibilitätscheck. Liegen alle Ihre Zeilen unter 2.400 €/m² und Ihr angenommener Faktor ist 2.800 €/m², fehlt die Begründung für den Faktor. Liegen sie bei 2.900 €/m², ist der Faktor eher tragfähig. Der Ausschuss medianiert und filtert — Sie dürfen grober sein, müssen aber nicht einen Einzelverkauf als „den Markt“ verkaufen.

    Was Sie nach der Rechnung noch schriftlich festhalten

    Annahmenliste: jede Zelle, die nicht aus dem Bericht kam. Quellenliste: BRW-Stichtag, Tabellennummer im Marktbericht, Abrufdatum BORIS. Modellbeschreibung in einem Satz. Gewichtung mit Begründung. Widersprüche zwischen Verfahren in einem Absatz — „Vergleich liegt 15 % über Ertrag, weil …“. Das ersetzt kein Gutachten für Gericht oder Finanzamt — aber eine dokumentierte Mappe, mit der Sie Gutachter oder Notar nicht mit leeren Händen ansprechen.

    Checkliste vor dem ersten Angebot: (1) Bodenzeilen mit Faktoren dokumentiert. (2) BGF und Wohnfläche getrennt. (3) RND begründet — linear oder Anlage 2 mit Punkten. (4) Bewirtschaftung aus Anlage 3, nicht geschätzt. (5) Liegenschaftszins und Sachwertfaktor mit Modellzitat. (6) Vergleichsfaktor nur mit Tabellenfundstelle oder Gewicht null. (7) Gewichte summieren sich zu 1 nach Streichung eines Verfahrens. (8) boG einzeln, ohne Doppelabzug für Alter. (9) Rechenvorlage gespeichert und Datum der Marktdaten notiert. (10) Fiktive Beispielzahlen auf der Seite durch Ihre ersetzt, bevor Sie die Tabelle an Dritte schicken.

    Wenn ein Schritt rot ist, ist die Anzeige noch zu früh. Der Markt bestraft keinen sorgfältigen Verkäufer — er bestraft widersprüchliche Zahlen zwischen Exposé, Besichtigung und Vertrag.

    Ortsübliche Vergleichsmiete für den Ertragswert

    Der Rohertrag im Ertragswert ist die nachhaltig erzielbare ortsübliche Miete, § 28 ImmoWertV — nicht zwingend die Miete im laufenden Vertrag. Quellen in dieser Reihenfolge: qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde, Vergleichsmieten aus dem Grundstücksmarktbericht, eigene Tabelle vergleichbarer Mieten (Lage, Größe, Ausstattung, Energie), zuletzt Ist-Miete nur als Hinweis, wenn sie marktüblich ist.

    QuelleStärkeSchwäche
    Mietspiegelöffentlich, oft gerichtsverwertbarBandbreiten, nicht jedes Haus passt
    Marktberichtmodellkonform zum Liegenschaftszinsnicht jede Objektgröße
    Ist-Miete Verwandterbelegbaroft unter Markt — Ertragswert zu niedrig
    IndexmieteVertrag klarBasis und Kappung prüfen

    Rechenbeispiel (fiktiv): 140 m² × 9,00 €/m²/Monat × 12 = 15.120 €/Jahr Rohertrag (wie Fall A). Sie ersetzen 9,00 € durch Ihre dokumentierte Vergleichsmiete. Kaltmiete, keine Nebenkosten. Garage separat — siehe nächstes Kapitel. Indexmiete im Vertrag (fiktiv): Im Mietvertrag stehen 8,20 €/m² kalt, Staffel oder Index mit Basis 2018. Für den Ertragswert fragen Sie nicht „was zahlt der Mieter heute?“, sondern „was wäre marktüblich bei Neuvermietung?“. Liegt der Mietspiegel 2026 bei 9,00–9,40 €/m² für vergleichbare Wohnungen, setzen Sie 9,00 € (oder den Mittelwert mit Begründung) in die Rohertragszeile — nicht 8,20 € allein, weil der Vertrag günstiger ist. Ist die Ist-Miete über dem Mietspiegel, dokumentieren Sie, warum Sie sie trotzdem als nachhaltig ansehen (seltene Ausstattung, Langzeitmieter ohne Kündigung) oder warum Sie auf Vergleichsmiete kappen. Indexklauseln für die Zukunft prognostizieren Sie nicht; der Verkehrswert am Stichtag nutzt nachhaltig erzielbare Miete, nicht Ihre Inflationsannahme für 2030.

    Garage, Carport und Stellplatz

    Ein Stellplatz ist kein „kleiner Anhang“ ohne Zeile. Entweder er erhöht die Vergleichsmiete bzw. den Rohertrag (separate Miete), oder er wird als besonderes objektspezifisches Merkmal in Euro geführt, oder er fließt in den Vergleichsfaktor ein, wenn der Bericht Wohnung inkl. Stellplatz medianiert. Mischen Sie nicht: einmal Miete für Garage und zusätzlich voller Vergleichsfaktor „mit Garage“, ohne dass der Faktor das vorsieht.

    Carport und freier Stellplatz haben andere Marktansätze als Tiefgarage. Im Sachwert zählt ein Gebäude-Carport ggf. zu Außenanlagen (Zeitwert), nicht zur BGF. In der Excel-Vorlage: eigene Notizzeile oder boG, nicht still in die Wohnfläche.

    Eigentumswohnung: Teileigentum und Gewichtung

    Bei ETW rechnen Sie den Miteigentumsanteil am Grund und Boden und das Sondereigentum an der Wohnung aus der Teilungserklärung. Der Verkehrswert bezieht sich auf die Wohnung; Gemeinschaftsflächen und Sonderumlagen beeinflussen Ertrag und Vergleich. Gewichtung: Sachwert oft 0 %, Ertrag und Vergleich je 50 % — oder 100 % Ertrag ohne Vergleichsfaktor. Angenommen 140 m², Ertragswert 361.337 €, Vergleich 392.000 €, Sachwert rechnerisch 293.505 €: Ergebnis 0,5×361.337 + 0,5×392.000 = 376.669 €. Der Sachwert bleibt Kontrolle, nicht Waage. Instandhaltungsrücklagen und beschlossene Sonderumlagen sind keine „Wertsteigerung“, können aber boG oder künftige Bewirtschaftung berühren — im Annahmenprotokoll erwähnen.

    Gewerbeanteil im Wohnhaus

    Praxis, Homeoffice mit Kundenverkehr oder Gewerbe im Erdgeschoss machen aus dem Objekt ggf. ein Mischobjekt. Dann können andere NHK-Zeilen (Anlage 4), andere Bewirtschaftung (Anlage 3 II) und ein anderer Liegenschaftszinssatz im Bericht gelten. Ein reines EFH-Schema auf ein Wohn-Geschäft-Haus anzuwenden, verletzt die Objektart. Trennen Sie: Wohnanteil und Gewerbeanteil in Flächen und Miete, oder holen Sie einen Verfahrenswert für das Gesamtobjekt aus dem Bericht, statt zu schätzen.

    Denkmal und Ensembleschutz

    Denkmalschutz ist kein automatischer Aufschlag im Sachwert. Er kann Modernisierung verteuern, Nutzungen einschränken und die wirtschaftliche RND verkürzen — oder Anlage 2 mit hohem Sanierungsaufwand verlängern, wenn nachweisbar. AfA-Vorteile sind steuerlich (Steuerberater), nicht 1:1 Marktpreis. boG: dokumentierte Mehrkosten oder Nutzungseinschränkungen in Euro, nicht „Denkmal +10 %“.

    Erbbaurecht, Nießbrauch und Wohnrecht

    Erbbaurecht: Boden gehört nicht dem Gebäudeeigentümer; Erbbauzins und Restlaufzeit mindern den Wert der baulichen Anlagen und verändern den Bodenanteil. Nießbrauch / Wohnrecht: Ein Dritter darf nutzen — der Ertrag gehört nicht voll dem Eigentümer; Verkehrswert und Vergleichbarkeit sinken. Diese Rechte stehen im Grundbuch; sie gehören in die Mappe vor der Zahl, nicht als Fußnote nach dem Verkauf.

    Bebauungsplan und Baulandreserve

    Der Bodenrichtwert gilt für die zulässige Nutzung nach Lage und Planungsrecht. Eine Baulandreserve ohne aktuelle Bebaubarkeit ist nicht automatisch voller Bauland-Richtwert × Fläche. Umgekehrt: ein engerer B-Plan kann die Nutzung verbessern — dann Anpassung nach § 26 mit Begründung, nicht Bauchgefühl. Planungsunterlagen in die Daten-Checkliste.

    Altlasten, Keller, Feuchtigkeit

    Verdacht auf Altlast, Kellersanierung, Schimmel oder aufsteigende Feuchtigkeit sind besondere objektspezifische Merkmale oder höhere Instandhaltung — nicht „ein bisschen Abzug“. Grobe Kostenschätzung aus Angeboten, boG in Euro, getrennt vom linearen Alter. Doppelabzug vermeiden: was schon in sehr kurzer RND steckt, nicht noch einmal als Vollsanierung.

    Gutachtenarten — wann welches

    ArtZweckErsetzt Selbstrechnung?
    Eigene Tabelle + ExcelVorbereitung, Verkauf, VerhandlungBasis für Ihren Preis
    Kurzbewertung / Wertindikationschneller Rahmennein bei Streit/Bank
    Verkehrswertgutachten§ 194, Gericht, Scheidung, Erbe (streitig)ja, wenn bindend nötig
    BeleihungswertgutachtenBank BelWertVfür Kredit maßgeblich

    Honorare nennen wir nicht pauschal — sie hängen vom Umfang ab. Die Entscheidung: reicht Ihre dokumentierte Rechnung, oder verlangt eine Stelle ein Gutachten?

    Online-Rechner, Excel und Sachverständiger

    ↓
    2Excel + Bericht: modellkonform, wenn Faktoren aus dem Kreis
    ↓
    3Gutachter: bindend, teuer, bei Konflikt/Bank

    Regel: Vier örtliche Faktoren nie aus dem Rechner in die Excel-Zelle. Rechner und Excel vergleichen — große Lücke = Annahmen prüfen, nicht Mittelwert.

    Verhandlung nach dem Verfahrenswert

    Der gewichtete Wert aus dem Blatt Rechnung (Excel) ist die fachliche Mitte — nicht das Inserat und nicht der erste Gegenangebot des Käufers. Drei Zahlen gehören vor die erste Besichtigung: Arbeitswert (gewichtet), Angebot (mit begründetem Aufschlag) und Untergrenze. Wie Sie sie aus derselben Rechenbasis ableiten und in der Verhandlung halten, steht auf Preis festlegen (inkl. Rechenbeispiel Angebot/Untergrenze zum Wertermittlungs-Fall).

    Bringen Sie zur Verhandlung die Annahmenliste aus Annahmenprotokoll mit: Bodenzeilen, RND, Vergleichsfaktor-Quelle, Gewichte. Wenn der Käufer „Ihr Portal-Rechner zeigt mehr“ sagt, öffnen Sie Ihre Zeilen — nicht den Rechner. Wenn Sie selbst vom Angebot abweichen, notieren Sie warum; sonst wirkt der Verfahrenswert nachträglich wie Dekoration.

    Zwangsversteigerung und Insolvenz (Überblick)

    Im Zwangsversteigerungsverfahren wird der Wert nach eigenen Regeln (Verkehrswert als Begriff, aber Verfahrensablauf, Sicherheitsabschläge, Terminsmarkt) ermittelt — nicht identisch mit Ihrer freiwilligen Verkaufsrechnung. Insolvenzverwalter und Zwangsversteigerung können unter Marktniveau liegen. Für den normalen Verkauf reicht das Wissen: andere Verfahren, andere Zeitdruck — kein „einfaches Runterrechnen“ Ihrer Excel.

    Versicherungswert (Neu- und Zeitwert)

    Die Gebäudeversicherung fragt nach Neuwert oder Zeitwert der Bausubstanz bei Schaden — nicht nach Verkehrswert. Neuwert ≈ Wiederherstellung neu; Zeitwert ≈ abzüglich Alter. Das ist wichtig für Unterversicherung, aber kein Verkaufspreis. Nicht in die Verkehrswert-Tabelle schreiben.

    Schenkung und Verkauf unter Marktwert

    Verkauf an Kinder unter Verkehrswert kann steuerlich als Schenkungsteile behandelt werden; das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert an, nicht Ihren Kaufpreis. Notar und Steuerberater vor dem Preis. Ihre ImmoWertV-Rechnung bleibt die Marktreferenz — getrennt vom Bescheid.

    Grunderwerbsteuer

    Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am Kaufpreis, bei bestimmten Gestaltungen am Verkehrswert oder an einem vom Finanzamt angesetzten Wert, wenn der Preis offensichtlich zu niedrig ist. Das betrifft die Käuferseite, nicht die Formeln der drei Verfahren — aber: ein „Schnäppchen-Vertrag“ ohne Begründung kann das Finanzamt nachprüfen. Dokumentation der Wertermittlung schützt beide Seiten.

    § 23 EStG und Verkehrswert — zwei verschiedene Fragen

    Ihre ImmoWertV-Rechnung beantwortet: Was ist die Immobilie am Stichtag am Markt wert? (§ 194 BauGB). § 23 EStG beantwortet etwas anderes: Muss der Verkäufer den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft versteuern? — Frist (zehn Jahre bei Grundstücken), Eigennutzungsausnahme, Anrechnung der Anschaffung des Vorgängers bei Erbe/Schenkung, Freigrenze 1.000 € Gesamtgewinn im Jahr.

    FrageMaßstabWo rechnen
    Verkaufspreis / VerhandlungVerkehrswert, gewichtete Verfahrendiese Seite, Excel, Preis festlegen
    Steuer auf VeräußerungsgewinnVeräußerungspreis minus Anschaffung/NebenkostenEinkommensteuererklärung, Finanzamt
    Erbschaft/Schenkung vor dem VerkaufGrundbesitzwert (BewG)Grundbesitzwert

    Der Veräußerungspreis im Notarvertrag ist die Basis für § 23 — nicht automatisch Ihr gewichteter Verfahrenswert, aber ein unrealistisch niedriger Kaufpreis ohne Wertermittlungsmappe fällt auf. Umgekehrt: Ein hoher Verkehrswert befreit nicht von der zehn-Jahres-Frist, wenn das Haus vermietet war und der Erwerb des Vorgängers jünger ist. Durchgerechnete Fristfälle und Eigennutzung: Besondere Lagen (Abschnitt zu § 23 und Rechenbeispielen). Steuersatz und Freigrenze nicht pauschal — nur der verlinkte Gesetzestext.

    Grundsteuer: Hebesatz verstehen

    Ergänzend zu Grundsteuerwert: Jahreszahl = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz (in Prozent, von der Gemeinde). Zwei Nachbarn mit gleichem Grundsteuerwert können unterschiedlich viel zahlen, wenn die Hebesätze der Gemeinden divergieren. Das erklärt keine Verkaufspreise — nur die laufende Belastung im Exposé optional erwähnen, wenn Sie Transparenz wollen.

    Grundbuch: wertmindernde Eintragungen

    Lesen Sie Abt. II und III: Wegerechte, Leitungsrechte, Vorkaufsrechte, Wohnrechte, Erbbaurecht, umfangreiche Grundschulden (belasten nicht den Wert direkt, aber der Käufer übernimmt oft keine alte Schulden — Preisverhandlung). Jede Eintragung mit einem Satz: „Käufer akzeptiert / mindert Wert um … € boG.“

    Energieausweis und Wert

    Pflichtangaben bei Verkauf und Vermietung: §§ 79, 80, 87 GEG — auf Unterlagen. Der Energieausweis ist keine Werformel. Schlechte Kennwerte können über höhere Bewirtschaftung, Sanierungsbedarf (boG) oder schwächeren Vergleich wirken — keine pauschale „pro kWh Aufschlag“. Sachlich: erwartete Investition und Betriebskosten in die Argumentation, nicht Grün-Marketing.

    Neubau versus Bestand

    Neubau: hohe NHK, lange RND, oft dünn Vergleichswert, Baupreisindex zentral. Bestand: Anlage 2, boG, Vergleich stärker. Erstverkauf vom Bauträger: Vergleichswert aus Projektpreisen, Gewährleistung — andere Risiken als Wiederverkauf. GND und RND immer zum Objekt, nicht zum Baujahr „gefühlt“.

    Leerstand und Mietausfall

    Leerstand mindert den nachhaltigen Rohertrag — nicht nur die aktuelle Leerstandszeit pauschal, sondern marktübliche Vermietbarkeit. Anlage 3: Mietausfallwagnis 2 % des Rohertrags (2021-Basis × VPI) ist kein Ersatz für dauerhaft unvermietbare Lage; dann boG oder Ertragswert kritisch prüfen. Kündigungsschutz und Mietvertrag: Ist-Miete vs. Markt — siehe Vergleichsmiete.

    Grundstücksmarktbericht lesen

    Öffnen Sie den Bericht des Gutachterausschusses für den Heidekreis systematisch: Stichtag, Modelltext (GND, NHK-Stand, Bewirtschaftung), Tabellen Liegenschaftszins, Sachwertfaktor, Regionalfaktor, Vergleichsfaktoren nach Objektart, ggf. Gartenland/Hinterland. Jede Zahl in Excel mit Tabellennummer und Seite. Fehlt eine Zeile für Ihr Objekt, Gewicht 0 oder Anfrage beim Ausschuss — nicht aus dem Nachbarkreis raten.

    Kaufpreissammlung bestellen

    Einzelanzeigen sind keine Vergleichswertdatenbank. Der Ausschuss führt eine Kaufpreissammlung (gebührenpflichtig, Nutzungsbedingungen). Dort erhalten Sie bereinigte Käufe für eigene Plausibilität und für die Begründung des Vergleichsfaktors — nicht zur Veröffentlichung als „Marktliste“. Ohne Sammlung: Vergleichsgewicht 0 und dokumentieren.

    BORIS: Zone und Lage

    In BORIS.NI prüfen Sie: Zone, Nutzung, richtwerttypische Größe, Stichtag des Richtwerts. Liegt das Flurstück zwischen Zonen, Anpassung § 26 dokumentieren. Screenshot oder Protokoll mit Datum in die Mappe. BORIS ersetzt nicht die Anpassungszeilen für Zuschnitt und Übergröße.

    Annahmenprotokoll und Bewertungsmappe

    Mindestinhalt der Mappe

    • Stichtag, Adresse, Objektart
    • Alle Excel-Eingaben mit Quelle (BORIS, Bericht, Aufmaß)
    • Abweichungen zwischen Verfahren, Gewichtung begründet
    • Grundbuchauszug, Energieausweis, Fotos
    • Unterschrift/Datum, wenn an Dritte gegeben

    Das Annahmenprotokoll ist die Brücke zwischen Selbstrechner und Gutachter — nicht Ersatz für ein gerichtliches Gutachten.

    Stichtag und Wertänderung

    Der Verkehrswert gilt zum Stichtag. Index, Zinsen, Mietmarkt und Modernisierung danach ändern das Ergebnis. Nach Sanierung: Anlage 2 neu, ggf. höherer Rohertrag. Vor dem Notar: Stichtag in der Rechnung nennen; veraltete BORIS- oder Berichtsdaten erneuern, nicht „noch schnell den alten Richtwert“.

    Plausibilität, wenn die drei Verfahren weit auseinanderliegen

    SymptomHäufige UrsachePrüfschritt
    Vergleich sehr hochFaktor ohne Bericht, Portal-MixGewicht 0 oder Faktor belegen
    Ertrag sehr niedrigIst-Miete, zu hohe BewirtschaftungVergleichsmiete, Anlage 3
    Sachwert sehr niedrigBGF/Wohnfläche verwechseltBGF
    Alle hochBoden voller Richtwert auf alles§ 41, Gartenland

    Erst Ursachen in Zeilen beheben, dann gewichten — nicht den höchsten Wert wählen.

    Wo Sie welche Details finden

    Häufige Suchfragen — kurz zugeordnet zu Kapiteln und Links auf dieser Website.

    StichwortWas Nutzer meinenAntwort hier / woanders
    Immobilie Wertermittlung kostenlos / Rechner / Sparkasse / onlineschnelle Zahl ohne AufwandSchnelleinstieg: fremdes Modell, nicht für §-10-Faktoren. Plausibilitätscheck ja, Excel-Eingabe nein.
    Wertermittlung Finanzamt / Erbe / Schenkungsteuerlicher WertGrundbesitzwert, Besondere Lagen
    Spekulationssteuer / § 23 / zehn JahreVeräußerungsgewinn§ 23 und Verkehrswert, Besondere Lagen
    Was kostet Wertermittlung / GutachtenHonorar SachverständigerPreis festlegen (eigene Rechnung vs. Gutachten)
    Ertragswertverfahren Formel / RechnerKapitalisierungErtragswert, Barwerttabelle, Excel
    Sachwertverfahren Berechnung / NHK 2010GebäudewertSachwert, BGF, Anlage 4
    Liegenschaftszins Tabelle / berechnenZins für ErtragErtragswert; Zinssatz nur aus Marktbericht
    Bodenrichtwert anpassen / Gartenland / Grundstück zu großBodenzeilenBodenwert, Rechenfall B, § 41
    Wohnfläche berechnenExposé, VergleichUnterlagen (WoFlV) — getrennt von BGF
    Verkehrswertgutachten / Immobilie bewerten lassengerichtsfest, FinanzierungSelbstrechnung hier; Gutachten bei Streit oder Bankbeleihung

    Unternehmens-Ertragswert, Mietpreisbremse einzelner Städte, konkrete Gutachter-Honorare, Maklerprovision und Akquise — siehe Kapitel Versicherungswert, Zwangsversteigerung.

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    Häufige Fragen

    Kann ich die Normalherstellungskosten aus einem anderen Bundesland nehmen?

    Die NHK 2010 in Anlage 4 sind bundesweit. Der Regionalfaktor und der Sachwertfaktor sind es nicht. Die Kostenzahl ohne den örtlichen Faktor ist ein Zwischenschritt.

    Was ist, wenn BORIS keinen Richtwert für mein Flurstück zeigt?

    Dann liegt die Zone daneben oder das Grundstück ist keinem Richtwertgrundstück ähnlich. Der Gutachterausschuss teilt auf Anfrage einen Richtwert mit. Einen Richtwert der Nachbargemeinde ungeprüft zu übernehmen, verletzt die Lageanpassung.

    Warum steht hier kein Liegenschaftszins für Walsrode oder Soltau?

    Weil diese Seite den Bericht des Ausschusses nicht ersetzt. Ein hineingeschriebener Zinssatz wäre erfunden, sobald der Bericht einen anderen ausweist.

    Ist der Grundsteuerwert mein Verkaufspreis?

    Nein. Er dient der Grundsteuer (GroStG). Verkauf und Kauf folgen dem Verkehrswert nach ImmoWertV — siehe Kapitel Grundsteuerwert.

    Kann ich den Beleihungswert selbst wie den Verkehrswert rechnen?

    Nur grob abschätzen. Die Bank wendet BelWertV mit eigenen Gutachtern an; Ihre ImmoWertV-Tabelle ist die Marktseite, nicht die Kreditseite — siehe Beleihungswert.

    Gilt mein Verkehrswert für die Spekulationssteuer?

    Nein als automatische Steuerzahl. § 23 rechnet mit Veräußerungspreis und Anschaffungskosten — der Verkehrswert hilft bei Preisfindung und Dokumentation. Details: § 23 und Verkehrswert.

    Quellen an den Zahlen