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Ratgeber Heidekreis — kompakt und selbst erledigen

Unterlagen, Mängel und Energie

Käufer, Notar und Bank prüfen Papier, nicht Absichten. Grundbuch, Fläche nach WoFlV, Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher oft „GModG“ genannt), Baulasten in Niedersachsen und eine ehrliche Mängelbeschreibung gehören in die Mappe, bevor der Preis aus der Wertermittlung ins Exposé wandert. Fehlt ein Stück, wird es zur Bedingung, zum Abschlag oder zum Abbruch der Besichtigung.

Unterlagen, Mängel und Energie

Der Schnelleinstieg

Kurz: Drei Unterlagen entscheiden, ob Ihre Wohnfläche und Ihr Zustand im Exposé überleben: WoFlV-Berechnung, gültiger Energieausweis, Grundbuchauszug mit Blick auf Abteilung II und III. In Niedersachsen kommt für Wegerechte und ähnliche Lasten fast immer das Baulastenverzeichnis dazu — nicht nur das Grundbuch.

Beginnen Sie mit einem Ordner und einem Stichtag. Legen Sie hinein: aktueller Grundbuchauszug, Flächenaufstellung mit Skizze, Energieausweis (Original oder beglaubigte Kopie), Baulastenauskunft, bei Eigentumswohnung Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der letzten drei Jahre, Fotos mit Datum. Jede Zahl im späteren Exposé muss auf eine Seite in diesem Ordner zeigen — sonst verhandelt der Käufer gegen Widersprüche, nicht gegen Ihren Wunschpreis auf Preis.

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    2Wohnfläche WoFlV rechnen oder prüfen lassen
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    3Energieausweis: Gültigkeit und Typ (Bedarfs/Verbrauch)
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    4Baulastenverzeichnis (Landkreis/Gemeinde)
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    5Mängelliste schriftlich, Abgleich mit Besichtigung
    DokumentTypische FristWarum es weh tut, wenn es fehlt
    Grundbuchauszug1–2 WochenEigentum, Wegerechte, Grundschuld unklar
    WoFlV-Flächesofort mit PlänenVergleich €/m² bricht zusammen
    Energieausweis10 Jahre GültigkeitAnzeige und Besichtigung ohne Pflichtangaben
    BaulastBehörde variabelZufahrt rechtlich unsicher

    Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung, sobald das Gebäude oder die Wohnung angeboten wird — nicht erst am Notar. § 79 GEG regelt Gültigkeit (zehn Jahre), § 80 die Vorlage bei Besichtigung, § 87 die Pflichtangaben in jeder öffentlichen Anzeige, sobald ein gültiger Ausweis existiert. Wer nur die Effizienzskala kopiert, erfüllt die Liste nicht.

    Bei vermieteten Objekten kommt § 566 BGB hinzu: Der Kauf tritt an die Stelle des Vermieters. Mietvertrag, Kaution, Betriebskostenabrechnung und Kündigungsfristen gehören in die Mappe, bevor jemand „frei bei Übergabe“ glaubt. Das ist keine Steuerfrage — dafür ist Besondere Lagen zuständig.

    Checkliste Schnellstart (vor der Wertermittlung)

    Lesen Sie diesen Block für Orientierung. Formeln zur WoFlV, Grundbuchzeilen, Baulasttexte und Vertragsformulierungen stehen in der Wissensvertiefung. Rechenfall Dachraum 15 m², Balkon mit Viertelansatz, WEG-Akten und § 566 im Detail unter Expertenwissen. Wer „Unterlagen später“ sagt, verschiebt nicht Papierarbeit, sondern den Moment, in dem der Käufer die stärkste Hand bekommt. Die Mappe ist Ihre Erzählung in Aktenform — lückenhaft wirkt sie wie ein versteckter Mangel, auch wenn technisch alles in Ordnung ist.

    Übergang von Kurzüberblick zur ausführlichen Wissensvertiefung

    Wissensvertiefung

    Verkaufsmappe: was reingehört

    Die Mappe trennt öffentlich (Exposé, Anzeige) und vertraulich (Grundbuch, Mietvertrag). Öffentlich dürfen nur Daten stehen, die Sie belegen können. Vertraulich geben Sie interessierten Käufern nach Qualifizierung — nicht als Download für jeden Klick. Enthalten sein sollten: Grundriss mit Maßen, WoFlV-Berechnung, Energieausweis, Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate (üblich in Kaufverträgen), Flurkarte oder Auszug aus ALKIS, Baulastenbekanntgabe, Genehmigungsunterlagen für nachträgliche Anbauten, Wartungsverträge Heizung, letzte Schornsteinfegerbescheinigung bei Feuerstätten, bei Ölheizung Nachweise Tank/Treppe.

    Bei Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Protokolle, Wirtschaftsplan, Rücklagenstand und offene Beschlüsse dazu. Ein Sonderumlagen-Beschluss ohne Erwähnung ist ein klassischer Nachverhandlungshebel. Die Mappe ersetzt kein Gutachten, aber sie zeigt, dass Ihre Zahl aus der Wertermittlung auf überprüfbare Eingaben steht. Legen Sie bei der Besichtigung auf den Tisch: Energieausweis (§ 80 GEG), WoFlV-Blatt, Kurzfassung Grundbuch II (ohne fremde Personendaten unnötig zu verbreiten). Vollständiger Grundbuchauszug geht an ernsthafte Käufer unter Verschwiegenheit. Fotos der Mängelliste erklären mehr als Ausreden. Wenn etwas fehlt — Baulast noch nicht da — sagen Sie Datum der Bestellung und Aktenzeichen. Schweigen wirkt wie Verheimlichen.

    Mietverträge enthalten Namen und Kontodaten. Geben Sie geschwärzte Kopien in öffentlichen Unterlagen oder nur nach Unterschrift Geheimhaltung. Grundbuchdaten Dritter (Nachbarwegerecht) sind sachlich nötig, gehören aber nicht ins Internet-Exposé. Die Balance: genug Transparenz für Vertrauen, nicht genug für DSGVO-Probleme. Neben § 566: Übergabe der Kaution an Käufer dokumentieren, offene Betriebskosten, Hausordnung, Möblierung wenn vermietet möbliert. Käufer als neuer Vermieter braucht dieselbe Wahrheit, die Sie dem Notar für den Kaufpreis verkaufen.

    Wohnfläche berechnen — WoFlV

    Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert, was als Wohnfläche zählt. Maßgeblich sind die inneren Maße der Wände zwischen den Nutzflächen, nicht das Außenmaß der BGF. Treppen, Schächte und Wände innerhalb der Wohnung werden abgezogen; Gemeinschaftsflächen in ETW anteilig. Dachschrägen: unter 1,00 m Höhe zählt nicht, ab 1,00 m bis unter 2,00 m zur Hälfte, ab 2,00 m voll. Balkone, Loggien und Terrassen vor dem Gebäude werden in der Regel mit 25 Prozent (ein Viertel) ihrer Grundfläche angerechnet, wenn sie nutzbar und nicht überbaut sind.

    Lehrfall (fiktiv, Einfamilienhaus): Im ausgebauten Dachgeschoss messen Sie 28 m² Grundfläche. Davon liegen 13 m² in Zonen unter 1,00 m Kniestock — sie fallen weg. Zwischen 1,00 m und 2,00 m liegen weitere 8 m² — sie zählen zur Hälfte (= 4 m²). Voll zählen 7 m² mit Raumhöhe ab 2,00 m. Summe Dachgeschoss-Wohnfläche: 4 + 7 = 11 m², nicht 28 m². Wenn ein Gutachter oder Architekt für dieselbe Geometrie 15 m² ausweist, liegt der Unterschied meist in anderen Zuordnungen (z. B. Gaube mit mehr Vollhöhe, anderer Schnitt der Dachschräge, mitgerechneter Flur im DG). Dokumentieren Sie jede Zeile: Raumname, Grundfläche, Höhenzone, angesetzter Bruchteil.

    Balkon im selben Fall: Balkon außen 8,0 m² nutzbar, nicht überdacht → Anrechnung 8,0 × 0,25 = 2,0 m² Wohnfläche. Wer im Exposé „8 m² Balkon“ als Wohnfläche addiert, übertreibt um 6 m² — bei 2.800 €/m² Vergleichsfaktor wären das fiktiv 16.800 € zu viel Behauptung, ohne dass ein Euro fließt.

    ElementRegel WoFlV (Kurz)Typischer Fehler
    DachschrägeHöhenzonen 0 / 50 % / 100 %BGF oder Außenmaß übernommen
    Balkon25 % der Flächevolle Fläche oder gar nicht
    Kellernur bei Wohnnutzung, Fenster/HöheHobbyraum ohne Fenster mitgezählt
    Wintergartenabhängig von Beheizung/Verglasungwie Wohnzimmer voll gezählt

    Arbeitszimmer mit Durchgang zur Küche: prüfen, ob es als Wohnfläche zählt oder nur als „reduzierter“ Raum. Abstellkammer unter 1 m² kann entfallen. Offene Galerie mit Geländer: oft volle Höhe messen. Wintergarten unbeheizt: meist reduziert oder außen vor. Jede Abweichung von einer alten BGF-Zeichnung braucht einen Satz Erklärung im PDF-Anhang. Schwimmbad im Wohnhaus, Sauna, Partykeller mit Bar: Einzelfälle — nicht pauschal „alles Wohnfläche“. Wer unsicher ist, lässt eine Flächenberechnung nach WoFlV erstellen; die Kosten sind gering gegenüber einem Rücktritt wegen falscher Angabe.

    Alte Baupläne nennen oft BGF oder Nutzfläche nach DIN 277. Der Vergleichswert in der Wertermittlung verlangt WoFlV-Wohnfläche. Tragen Sie in Ihrer internen Tabelle drei Spalten, auch wenn Sie nur eine Zahl nach außen geben. Sachwert und Ertragswert in der Excel-Vorlage nutzen BGF bzw. Wohnfläche getrennt — ein Verwechseln halbiert fiktiv den Gebäudewert.

    Freistehende Garage: oft keine Wohnfläche, aber Genehmigung und Fläche auf Grundstück. Angebaut: WoFlV kann Teile anders behandeln. Im Exposé getrennt ausweisen: „Wohnfläche 140 m², Garage 18 m² (nicht Wohnfläche)“. Käufer vergleichen sonst Objekte mit und ohne Garage auf derselben m²-Zahl. Ein ausgebauter Keller zählt nur unter Voraussetzungen (ausreichende Raumhöhe, Fenster/Licht, wohnliche Nutzung). Hobbykeller ohne Tageslicht bleibt draußen. Wer „zwei Vollgeschosse plus Keller-Wohnung“ verkauft, braucht dafür WoFlV-Zeilen — nicht nur umgangssprachliche Etiketten.

    Grundbuchauszug — Abteilung II und III

    Abteilung I nennt die Eigentümer und Anteile. Verkaufen darf, wer dort steht — bei mehreren nur gemeinsam, außer es gibt eine Vertretungsregelung. Abteilung II listet Lasten und Beschränkungen: Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vormerkungen, Reallasten, gelegentlich Vermerke zu Erbbaurecht. Abteilung III enthält Grundpfandrechte — in der Praxis fast immer Grundschulden für Darlehen. Eine Grundschuld über 200.000 € bedeutet nicht automatisch 200.000 € Restschuld; sie ist Sicherheitsrahmen. Gelöscht wird sie erst nach Zahlung und Löschungsbewilligung der Bank — planen Sie Wochen.

    Für den Käufer ist Abteilung II oft wichtiger als III: Ein Nießbrauch oder Wohnrecht mindert den Marktwert stärker als eine löschbare Grundschuld. Vormerkungen zeigen, ob schon jemand ein Recht am Erwerb hat. Lesen Sie jede Zeile mit Lagebezeichnung und „begünstigtes Grundstück“ — Wegerechte können über Nachbarflurstücke laufen, die nicht Ihr Hof sind.

    Antrag beim Amtsgericht Grundbuchamt (Zuständigkeit nach Bezirk), Gebühr nach GNotKG. Online über Grundbuchportal des Bundeslandes, wenn Sie berechtigt sind. Auszug „vom Amtsgericht“ vs. beglaubigter Auszug: Notar will oft aktuellen Stand kurz vor Beurkundung. Planen Sie einen zweiten Abruf, wenn zwischen Inserat und Notar Monate liegen. Widerspruch, Auflassungsvormerkung, Insolvenzvermerk: selten, aber hemmend. Jeder Vermerk in Abteilung II braucht eine Klärungsstory vor Inserat. Käufer und Notar entdecken ihn ohnehin.

    Baulast — Niedersachsen

    In Niedersachsen sind viele dingliche Lasten nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis bei Gemeinde oder Landkreis eingetragen (niedersächsisches Bauordnungsrecht). Typisch: Abstandsflächenbaulast, Überfahrt, Leitungsrecht, Einfriedungspflichten. Für den Verkauf heißt das: Grundbuch allein reicht nicht. Bestellen Sie eine Auszugs- oder Bekanntgabeform aus dem Bauordnungsamt und legen Sie sie neben den Grundbuchauszug.

    Prüfen Sie vor Ort: Stimmt die Lage der Zufahrt mit dem Baulasttext? Gibt es ein Wegerecht nur mündlich „seit Jahrzehnten“? Der Käufer kauft den legalen Zustand — Gewohnheitsrecht ersetzt keine Baulast. Fehlt die Sicherung, wird die Bank das Grundstück anders bewerten. Abstandsflächenbaulast: Sie dürfen auf Ihrem Grundstück nicht höher bauen, damit dem Nachbarn Luft bleibt — verkaufen Sie mit, der Käufer ist gebunden. Stellplatzbaulast: Sie müssen dulden, dass der Nachbar auf Ihrem Streifen parkt. Leitungsbaulast: Kanal oder Kabel darf liegen bleiben und betreten werden. Jede Formulierung in Alltagssprache übersetzen und an der Stelle am Haus zeigen.

    Energieausweis — § 79, 80, 87 GEG

    § 79 GEG: Ausweis gültig zehn Jahre ab Ausstellung, sofern keine wesentliche Änderung einen neuen Ausweis erzwingt. § 80: Bei Besichtigung vorlegen — digital oder Papier. § 87: Liegt ein gültiger Ausweis vor, müssen in jeder öffentlichen Anzeige genau diese Angaben stehen: Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse.

    Verbrauchs- und Bedarfsausweis sind nicht austauschbar. Für bestimmte ältere kleine Wohngebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Lesen Sie die Überschrift auf Seite 1, nicht nur die Farbskala. Nach größerer Sanierung (Fassade, Fenster, Heizung) kann ein alter Ausweis irreführend sein — dann neu ausstellen lassen, bevor Sie mit alter Klasse werben.

    Schreiben Sie in der Anzeige einen Block „Energie“: Ausweisart, Endenergie kWh/(m²·a), Energieträger (z. B. Gas), Baujahr Gebäude, Effizienzklasse A–H. Fehlt ein Feld, ist die Anzeige unvollständig. Gleiche Werte auf Exposé-PDF und Immobilienportal — Copy-Paste-Fehler sind häufig und ärgerlich bei Besichtigung. Der Energieausweis nennt Energieträger und Baujahr — nicht automatisch den Zustand der Anlage. Öltanks (oberirdisch/unterirdisch), alte Gasleitungen, fehlende Wartung: Instandhaltungsrechnungen und Prüfbescheinigungen gehören zur Mängel- und Informationsseite. Ein Käufer mit Bank will wissen, ob in den ersten zwei Jahren ein Zwangsumstieg droht. Das ist kein Mangel im rechtlichen Sinn, aber ein Preisthema.

    Mängelliste und Beschaffenheit

    § 434 BGB verlangt die vereinbarte Beschaffenheit. Unbekannte Mängel können Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz auslösen — je nach Schwere und Arglist. Ihre Liste beschreibt, was der Käufer kennt und akzeptiert: undichtes Dachfenster, Feuchte im Keller mit Messprotokoll, Risse in der Putzfassade ohne statische Gefahr, nicht genehmigter Anbau in Klärung. Abnutzung (abgewetzte Treppenstufen) ist kein „Mangel“, sollte aber nicht als neu vermarktet werden.

    Die Liste gehört in Exposé-Anhang und später in den Kaufvertrag oder dessen Anlagen — nicht nur in E-Mails. Ein pauschaler Haftungsausschluss ersetzt keine Offenlegung bekannter Sachverhalte. Wer arglistig verschweigt, kann trotz Klausel haften. Kategorie A: sicherheitsrelevant (Gas, Elektro, tragende Risse) — sofort benennen. Kategorie B: Feuchte, Dach, Fenster — mit Fotos und Kostenspanne aus Angebot. Kategorie C: kosmetisch — erwähnen, aber nicht als Verkaufsargument verkaufen. Die Kategorien sind Ihre interne Ordnung, nicht Gesetzesrecht; sie helfen, das Exposé ehrlich zu schreiben.

    Gehen Sie jede Zahl im Exposé-Entwurf durch: Wohnfläche → WoFlV-PDF. Grundstücksfläche → Kataster. Baujahr → Energieausweis oder Grundbuch/Teilung. Energie → § 87 Zeile für Zeile. Preis → Preisseite und Wertermittlung. Ein Abgleich dauert eine Stunde und verhindert wochenlange Diskussionen. Löschen Sie Formulierungen wie „keine Mängel bekannt“, wenn Ihre interne Liste Gegenteiliges enthält — das ist widersprüchlich und gefährlich.

    Falsche Fläche verfälscht den Vergleichswert in Ihrer Wertermittlung. Unbekannte Baulast verfälscht die Käuferseite und damit den erzielbaren Preis. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB setzt voraus, dass das Objekt in seiner rechtlichen und physischen Beschaffenheit beschrieben ist — Ihre Mappe ist die Vorarbeit dazu, kein separate „Marketing“-Ordner.

    Checkliste Wissensvertiefung (Mappe vollständig?)

    • WoFlV-Tabelle mit Höhenangaben je Dachraum
    • Grundbuch: jede Abteilung-II-Zeile in Alltagssprache übersetzt
    • Grundschuld: Bank kontaktiert, Löschungsweg notiert
    • Baulast: Auszug mit Datum, Abgleich vor Ort
    • GEG: fünf Pflichtangaben für Anzeige aus dem Ausweis abgeschrieben
    • Mängel: Fotos mit Datum, keine „wird erledigt“ ohne Plan

    Die WoFlV-Zahl tragen Sie identisch in Wertermittlung (Vergleichswert), Exposé und Energieausweis nur, wenn der Ausweis dieselbe Fläche nutzt — sonst erklären Sie die Differenz. Die BGF bleibt getrennt auf der Wertermittlungsseite. Ohne WoFlV, Grundbuch, Baulast, GEG und Mängelliste ist jede Wertermittlung nur eine Tabelle auf Sand. Holen Sie die Unterlagen in der Reihenfolge Mappe → Exposé → Besichtigung, dann stimmt die Kette mit Verkauf vorbereiten überein.

    Eigentumswohnung, Genehmigungen und Kataster

    Der Aufteilungsplan zeigt Grenzen des Sondereigentums. Er ist nicht die WoFlV-Berechnung, aber er erklärt, warum Balkon oder Terrasse wo liegen. Bei Verkauf: Plan als Kopie, Markierung der Wohnung, ggf. Farbe im Exposé-Grundriss. Teilungserklärung definiert Sondereigentum und Gemeinschaft; Sondernutzungsrechte (Stellplatz, Garten) stehen dort, nicht in WoFlV. Stellplatz im Innenhof: oft Sondernutzungsrecht, nicht Wohnfläche. Gartenanteil kann Sondernutzung sein, ohne in m² Wohnfläche einzugehen — aber im Exposé erwähnen.

    Jeder nachträgliche Anbau, jede Carport-Lösung und jede Nutzungsänderung (Gewerbe im Wohnhaus) braucht eine Spur in der Mappe: Baugenehmigung oder Bauanzeige, ggf. Abnahme. Fehlt die Genehmigung, kauft der Käufer ein Risiko — Baunachverfolgung, Rückbau, Versicherungslücke. Holen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücksnummer, Gemarkung, Grundstücksgröße). Die Grundstücksfläche ist nicht die Wohnfläche; sie geht in Bodenwert und Exposé-Grundstück ein.

    Bei Grenzstreitigkeiten: Ein Lageplan mit eingezeichnetem Zaun reicht nicht. Kataster und tatsächliche Bebauung können abweichen. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie vor Inserat, nicht nach dem ersten Rücktrittsbrief. Wirtschaftsplan zeigt Hausgeld; Rücklage zu niedrig bedeutet spätere Sonderumlage. Protokolle: beschlossene Sanierungen am Dach sind für den Käufer Pflichtlektüre — sie sind keine Überraschung nach Kauf.

    Expertenwissen

    WoFlV-Rechenfall: 15 m² Dachraum und Balkon ¼

    Stellen Sie sich ein Obergeschoss plus ausgebautes Dachgeschoss vor (fiktiv). OG Wohnfläche aus Grundriss: 62,0 m². DG: Raum „Galerie“ 12 m² volle Höhe, Raum „Schlafen mit Schräge“ Grundfläche 20 m² — davon 5 m² unter 1 m, 6 m² zwischen 1 und 2 m (→ 3 m²), 9 m² ab 2 m. DG-Summe: 12 + 3 + 9 = 24 m². Ein Architekt weist in einem Gutachten nur 15 m² für das DG aus, weil er den Flur im DG nicht mitwohnlich wertet und die Galerie als halbe Etage anders schneidet — beide Wege sind verteidigbar, wenn die Zeilen stehen. Ihre Aufgabe als Verkäufer: eine nachvollziehbare Tabelle, nicht die höchste denkbare Zahl.

    Balkon 6,4 m² → 6,4 × 0,25 = 1,6 m². Gesamt Wohnfläche Beispiel: 62 + 24 + 1,6 = 87,6 m², gerundet 88 m² — oder 62 + 15 + 1,6 = 78,6 m², wenn Sie dem Gutachten folgen. Der Spread von zehn Quadratmetern ist in Verhandlungen teurer als viele Renovierungen. Legen Sie Höhenfotos oder Skizzen mit bei.

    Grundbuch II/III und Baulast — Einzelzeilen

    Beispiel Abteilung II: „Grunddienstbarkeit: Geh- und Fahrrecht zugunsten Flurstück 123/4.“ — Der Nachbar darf über Ihren Weg fahren. Käufer fragt: Breite, Reparatur, Schneeräumung? Antwort aus Baulast oder Vertrag, nicht aus Hoffnung. Beispiel: „Vormerkung zugunsten Musterbank“ — oft Vorfeld zur Grundschuld; klären, ob noch aktiv. Abteilung III: „Grundschuld 250.000 € für Sparkasse X“ — Kaufpreiszahlung oft an Notarunterkonto mit Bedingung „frei von Grundpfandrechten“; Ihre Bank muss Löschungsunterlagen liefern.

    Im Heidekreis fragen Sie je nach Lage Gemeinde (z. B. Walsrode, Soltau) oder den Landkreis als untere Bauaufsicht. Kosten und Formulare ändern sich — planen Sie zwei Wochen. Typische Baulast: „Die Eigentümerin des Flurstücks 45/2 verpflichtet sich, 3 m breite Überfahrt über Flurstück 45/1 zu dulden.“ Vergleichen Sie mit der Einfahrt: Ist sie asphaltiert, geteilt, Tor? Fehlt die Baulast, obwohl der Weg über fremdes Land führt, ist das ein Wertabschlag oder Deal-Breaker.

    § 79–87 GEG und § 566 BGB im Verkauf

    § 79 Abs. 1: Pflicht zur Ausstellung bei Verkauf, Verpachtung, Vermietung — es sei denn, ein gültiger Ausweis existiert. § 80: Vorlage bei Besichtigung; wer ohne Ausweis wirbt, riskiert Bußgeld und Abmahnung. § 87: Pflichtangaben in Anzeigen — auch Social Media und Kleinanzeigen, sobald ein konkretes Objekt mit Adresse oder erkennbaren Merkmalen beworben wird. Kopieren Sie die Werte wörtlich; runden Sie Endenergie nicht „freundlich“.

    Bei Vermietung gelten dieselben Pflichten; der Vermieter ist Ausweispflichtiger. Verkäufer mit Bestandsmieter: Ausweis trotzdem für Verkaufsanzeige, Übergabe an Käufer dokumentieren. § 566 Satz 1: Kauf tritt in Mietvertrag ein. Kündigung wegen Eigentümerwechsel ist nur in den gesetzlichen Ausnahmen möglich. Der Käufer übernimmt Kaution, Miete, Betriebskosten. Verkäufer sollte: Mietvertrag, Übergabeprotokolle, letzte drei Abrechnungen, Index-/Staffelmiete, offene Mängelanzeigen offenlegen. Sonst verhandelt der Käufer Preisabschlag für „unbekannte“ Mietsituation. § 566a regelt Vorauszahlungen — Käufer kann sich auf bereits gezahlte Miete anrechnen lassen.

    Mängelliste, WEG und schwierige Sachverhalte

    Struktur: Ort, Bauteil, Beschreibung, seit wann bekannt, Maßnahme (überwachen / sanieren / Fachfirma beauftragt), Fotonummer. Trennen Sie beschaffenheitsvereinbart (Käufer kauft bewusst so) von offen (noch zu klären). Im Notar entwurf: Verweis auf Anlage „Zustandsbeschreibung“. Keine Doppelung mit Energieausweis — Feuchte im Keller ist kein Endenergiewert. Bei ETW legen Sie dem Käufer die WEG-Unterlagen so vor, dass Beschlüsse mit Kostenfolge sofort sichtbar sind: Wirtschaftsplan mit Hausgeld und Instandhaltungsrücklage, Protokoll der letzten drei Eigentümerversammlungen, offene Sonderumlagen und geplante Großmaßnahmen (Dach, Fassade, Leitungen). Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftsordnung gehören dazu — der Käufer kauft nicht nur Quadratmeter Sondereigentum, sondern Anteile an Verbindlichkeiten der Gemeinschaft.

    Messen Sie Feuchte, wo möglich: Hygrometer-Protokoll, Fotos mit Datum, Gutachterstelle wenn schon beauftragt. „Etwas feucht nach Regen“ ist zu vage. „Kellerwand Nord: 78 % rel. Feuchte nach 48 h Trockenphase, keine aktive Sanierung“ ist verhandelbar. Unterscheiden Sie aktiv und passiv: Undichtigkeit vs. Kondensation. Verdacht auf kontaminierten Boden, stillgelegten Tank ohne Nachweis, Asbest in Fassadenplatten: Fachlich und rechtlich hochkritisch. Keine Selbstdiagnose im Exposé — aber kein Schweigen, wenn Sie einen Verdacht haben. Behördenakten, Tankstilllegungsbescheinigung, Probenahmeprotokolle in die vertrauliche Mappe. Der Preis auf Preis muss solche Themen tragen oder Sie verkaufen erst nach Klärung.

    Laufender Prozess wegen Überbau, Lärm, Wegerecht: Offenlegen. Käufer erben den Streit mit dem Grundstück. Auch abgeschlossene Vergleiche, die Duldungspflichten erzeugen, gehören dazu. Elementarschaden, Leitungswasser, Sturm — wenn versichert reguliert, liegen Gutachten der Versicherung vor. Sie erklären reparierte Schäden und können Mängel ausschließen, die sonst wieder aufleben. Was Sie „nur vergessen“ haben, kann arglistig sein, wenn Sie es kannten: wiederkehrende Feuchte, Schimmel hinter Möbel, undichte Dachstelle nach Sturm. Dokumentation schützt. „As is“-Klauseln schützen nur in engen Grenzen — deutsche Rechtsprechung ist käuferfreundlich bei Verschweigen.

    Antwort mit Tabelle, wenn jemand sagt: „Früher stand 95 m² im Exposé“ — alte Zahl stammte aus Energieausweis-Schätzung / BGF / ungeprüftem Architektenwert. Neue WoFlV-Zeile mit Datum. Wenn die alte Zahl in Anzeigen noch irgendwo lebt, löschen Sie sie überall. Prüfen Sie bei „Verbrauchsausweis reicht doch“ die Pflicht zur Ausweisart nach GEG und Gebäudetyp; neu ausstellen lassen, bevor Sie inserieren.

    Checkliste Experten (Besichtigung und Notar)

    • Energieausweis physisch auf dem Tisch, § 80 erfüllt
    • Mieter informiert, Zugang Termine vereinbart
    • Baulast-Kopie für Käufer bereit
    • Grundschuld: Löschungstermin mit Bank abgestimmt
    • Mängelanlage unterschriftsreif mit dem Entwurf

    Ablauf Mappe bis Notar — Durchgangsbeispiel

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    2Exposé nur belegte Zahlen
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    3Besichtigung: Ausweis + WoFlV erklären
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    4Kaufinteressent erhält PDF-Paket
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    5Notar: gleiche Fläche wie Anzeige

    Woche 1: Grundbuch, Kataster, WoFlV beginnen, Energieausweis prüfen. Woche 2: Baulast, Genehmigungsakten, WEG-Unterlagen. Woche 3: Mängelliste final, Mappe PDF, Abgleich mit Wertermittlung. Erst dann Angebotspreis — siehe Kette auf Verkauf vorbereiten. Einfamilienhaus, 140 m² WoFlV (inkl. 15 m² Dachraum nach Zeile und 2 m² Balkon-Viertel), Grundbuch: Grundschuld 180.000 €, Abteilung II leer, Baulast: Überfahrt zugunsten Nachbar, Energie: Bedarfsausweis 2022, Klasse D. Mängelliste: Keller feucht (Protokoll), Dachfenster 2010 undicht bei Sturm. Anzeige enthält §-87-Block wörtlich. Besichtigung: Ausweis liegt aus, WoFlV erklärt, Baulast-Kopie im Ordner. Käufer rechnet Finanzierung — Bank sieht klare Lasten und Löschungsplan.

    Fläche, Baujahr, Energiekennwerte identisch zu Anzeige. Liste beweglicher Sachen, die mitverkauft werden. Grundschulden und Löschungszeitplan. Mängel als Anlage. Baulast-Auszug als Anlage oder Verweis. Bei ETW: WEG-Beschlüsse, die den Käufer binden. Beleihungswert braucht oft mehr als Ihre Mappe: Grundriss, Fotos, manchmal Wertindikation. Verzögerte Baulast kann die Finanzierung des Käufers stoppen — und Ihren Verkauf.

    Führen Sie für jede Besichtigung ein kurzes Protokoll: Datum, welche Unterlagen vorgelegt wurden (Energieausweis, WoFlV, Baulast, Mängelliste), welche Rückfragen offen blieben und ob Sie Zusagen schriftlich nachreichen. Das Protokoll ist Ihre Disziplin, nicht Gerichtsakte — es verhindert, dass aus Höflichkeitsfloskeln spätere Haftungsvorwürfe werden. Vor dem Inserat: alle Pflichtangaben Energie in der Anzeige, WoFlV-PDF im Ordner, Baulast nicht älter als sechs Monate oder mit Hinweis „neu beantragt“, intern unterschriebene Mängelliste, skizzierter Grundschuld-Löschweg, kein Widerspruch zwischen Wertermittlungs-Wohnfläche und Exposé. Erst dann Preis veröffentlichen.

    Die genannten Rechenfälle (15 m² Dachraum, Balkon ein Viertel) sind Didaktik, keine Gutachten für Ihr Flurstück. Übertragen Sie die Methode auf Ihre Pläne, bestellen Sie fehlende Behördenauskünfte, und halten Sie Exposé und Wertermittlung synchron — dann trägt die Mappe den Preis, den Sie begründen. Bei Lücken lieber Vermarktung verschieben als mit falscher m²-Zahl inserieren; der Markt verzeiht Verzögerung eher als Täuschung.

    „Stimmt die m²-Zahl?“ → WoFlV-Tabelle zeigen. „Warum Baulast?“ → Text und Ort. „Ist der Ausweis echt?“ → Registriernummer und Aussteller. „Was ist mit dem Mieter?“ → § 566, Vertrag, Kündigungsausschluss. Alle sechs Monate während langer Vermarktung: Energieausweis-Gültigkeit, neue Mängel, geänderte WEG-Beschlüsse, neue Grundschuld nach Anschlussfinanzierung. Datum „Stand Mappe“ auf dem Deckblatt.

    Erben brauchen Erbschein oder notariellen Nachweis, bevor das Grundbuchamt Auszüge liefert. Mehrere Erben: gemeinsame Verfügung, siehe Besondere Lagen. Neue Anlagen (PV, Wärmepumpe) ändern Energieausweis und manchmal Genehmigung/Einspeisevertrag. Denkmalschutz-Akten zeigen, was der Käufer nicht ändern darf. Schicken Sie keine ungeschwärzten Mietverträge per Massenmail; bieten Sie strukturierte PDF-Pakete nach Terminvereinbarung.

    Die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses ist kein Grundbuch — sie liefert anonymisierte Käufe für die Wertermittlung, nicht für die Käufermappe. Flächen-Apps helfen beim Aufmaß, ersetzen aber keine WoFlV-Tabelle. Bewahren Sie Kopien der Mappe mindestens bis Verjährung von Mängelansprüchen auf. Weiterführend: Wertermittlung (dieselbe Wohnfläche), Exposé (§ 87), Notartermin (Grundbuch und Lastenfreiheit).

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    Häufige Suchfragen — kurz zugeordnet zu Kapiteln und Links auf dieser Website.

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    Spekulationssteuer, Erbschaft — Besondere Lagen. Wertermittlung Honorar — Preis und Wertermittlung.

    Häufige Fragen

    Steht jede Baulast im Grundbuch?

    In Niedersachsen oft nein — das Baulastenverzeichnis ist der zweite Pflichtort.

    Wie lange gilt ein Energieausweis?

    Zehn Jahre nach § 79 GEG, sofern kein neuer wegen wesentlicher Änderung nötig wird.

    Muss ich jeden Kratzer nennen?

    Nein — sichtbare Abnutzung ist normal. Wesentliche, bekannte Mängel gehören in die Liste.

    Was gehört in die Anzeige?

    Bei gültigem Ausweis die fünf Angaben aus § 87 GEG — wörtlich aus dem Dokument.

    Gilt § 566 auch bei Gewerbe?

    § 566 gilt für Wohnraum; Gewerbe folgt anderen Regeln — Vertrag lesen.

    Quellen