Der Abschlussprozess beim Immobilienkauf: Notarieller Kaufvertrag und dessen Ablauf
Der Abschlussprozess eines Immobilienkaufs ist ein entscheidender und rechtlich komplexer Schritt. Im Mittelpunkt steht der notarielle Kaufvertrag. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Einblick in den Ablauf eines Notartermins, die erforderlichen Unterlagen, die „Zug um Zug“-Regelung, die Voraussetzungen für die Fälligkeitsmitteilung und mögliche behördliche Genehmigungen. Ein anschauliches Beispiel soll das Verständnis erleichtern.
Der Notarielle Kaufvertrag
Der notarielle Kaufvertrag ist das Herzstück des Immobilienkaufs. Er garantiert, dass der Kauf rechtsgültig, für beide Parteien bindend und die Kaufpreiszahlung abgesichert ist. Der Notar sorgt für die rechtliche Korrektheit und überwacht den gesamten Prozess.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf des Notartermins
- Unterlagen sammeln: Der Verkäufer und Käufer schicken dem Notar alle wichtigen Unterlagen zu (Angaben zum Objekt, Vertragsbedingungen, Preis, Zahlungsziel, etc…)
- Vorbereitung: Vor dem Termin erhält der Käufer und der Verkäufer den Entwurf des Kaufvertrags zur Überprüfung.
- Vertragsdurchsprache: Der Notar liest den gesamten Vertrag laut vor und erläutert die Bedingungen und prüft ggf., dass die Parteien den Inhalt verstehen können und organisiert oder besteht ggf. auch einen Dolmetscher
- Fragen und Klärungen: Beide Parteien können Fragen stellen oder Änderungen vorschlagen. Dies ist der letzte Zeitpunkt, zu dem noch offene Fragen geklärt werden können.
- Unterschrift: Bei Einigung unterschreiben beide Parteien den Vertrag. Sollten jetzt noch Änderungen notwendig werden, müssen beide Parteien erneut zum Notar, zustimmen und eine Ergänzungsurkunde unterschreiben, was zu neuen Kosten führt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Grundbuchauszug (holt der Notar ggf. selber ein, wenn er dafür beauftragt und bezahlt wird)
- ggf. Baugenehmigungen und -pläne
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse, ggf. Erbschein, etc…
- Bereits gelöschte Grundpfandrechte bzw. der dazugehörige Brief
- Energieausweis der Immobilie
Die „Zug um Zug“-Regel
Die „Zug um Zug“-Regel besagt, dass die Übergabe der Immobilie und die Zahlung des Kaufpreises nach einander erfolgen müssen. Erst wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Von einer Übergabe vor Kaufpreiszahlung wird aus rechtlichen Überlegungen dringend abgeraten. Selbst wenn der Käufer für den Übergangszeitraum Miete bezahlen sollte, ist das ungünstig. Denn zahlt er den Kaufpreis nicht, wird zwar der notarielle Kaufvertrag rückabgewickelt, das begonnene Mietverhältnis bleibt aber zunächst erst mal bestehen.
Fälligkeitsmitteilung
Die Fälligkeitsmitteilung ist die Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Notarieller Kaufvertrag muss von allen Parteien und Miteigentümern (auch im Ausland) unterschrieben sein.
- Alle behördlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
- ggf. Bestätigung der Bank, dass alte Grundschulden gelöscht werden dürfen
- Bestätigung, dass zwischenzeitlich keine neuen Grundschulden oder fremde Rechte eingetragen wurden.
- ggf. Verzichtserklärungen von Begünstigten (Niesbrauch, Wohnrecht, Vorkaufsrechte, etc…)
- Die Auflassungsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen sein und das Grundbuchamt dies bestätigen.
Behördliche Genehmigungen
In einigen Fällen sind zusätzliche behördliche Genehmigungen notwendig, wie:
- Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde
- Genehmigung nach dem BauGB bei landwirtschaftlichen Flächen
- Zustimmung von Denkmalschutzbehörden bei denkmalgeschützten Immobilien
- ggf. in besonderen Fällen Zustimmung weiterer Behörden. (zum Beispiel kann es sein, dass ein Bundesland das Vorkaufsrecht bei Immobilien, die sich direkt an einem Gewässer befinden, hat)
Anschauliches Beispiel
Herr Müller möchte ein Einfamilienhaus von Frau Schmidt kaufen. Nachdem sie sich auf einen Preis geeinigt haben, beauftragen sie einen Notar. Der Notar erhält die notwendigen Unterlagen und erstellt einen Vertragsentwurf. Diesen sendet er an beide Parteien zur Überprüfung. Beim Notartermin werden alle Details besprochen, ggf. kleine Änderungen durchgeführt und der Vertrag wird unterschrieben.
Herr Müller muss nun auf die Fälligkeitsmitteilung warten, die er erhält, nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sowie alle anderen Bedingungen erfüllt wurden. Daraufhin überweist er den Kaufpreis. Nachdem der Betrag auf dem Konto von Frau Schmidt eingegangen ist, wird die Immobilie an Herrn Müller übergeben. Er wird als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen, womit der Kaufprozess abgeschlossen ist.
Zusammenfassung
Der Abschlussprozess beim Immobilienkauf ist ein sorgfältig zu navigierender Vorgang, der von rechtlichen Formalitäten und Prozessen geprägt ist. Der notarielle Kaufvertrag bildet dabei das rechtliche Fundament. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen bereitgestellt und behördliche Genehmigungen eingeholt werden. Die „Zug um Zug“-Regel und die Fälligkeitsmitteilung sind wesentliche Bestandteile dieses Prozesses. Professionelle Unterstützung durch einen Notar und gegebenenfalls einen Immobilienexperten wie Heidepartner Immobilien ist dabei unerlässlich, um einen reibungslosen und rechtlich abgesicherten Ablauf zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei Ihrem Immobilienkauf oder -verkauf können Sie sich gerne an Heidepartner Immobilien wenden. Besuchen Sie unsere Website Heidepartner Immobilien für professionelle Beratung und umfassende Dienstleistungen im Immobilienbereich.